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Experten-Antwort

Weiterbewilligung em rente

von petty25.06.2024 | 13:46
440 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, 2020 wurde mir eine volle EM Rente bewilligt. Eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Während der Entscheidungsfindung der DRV habe ich ALG 1 erhalten. Vorangegangen wurde ich 2019 vorzeitig krank aus der Reha entlassen, da ich ständig Infektionen bekam. 2021 wurde dies EM weiterbewilligt bis Sept 2024. März 2024 habe ich eine weitere Weiterbewilligung beantragt. 2021 wurde bei mir unheilbarer Krebs diagnostiziert, seit 2022 bekomme ich alle 3 Wochen eine Therapie und bin dann mindestens 2 Tage arbeitsunfähig. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass sozial medizinisch noch nicht beurteilt wurde. Arbeitssuchend bin ich bereits bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Eine Arbeitslosmeldung plus Antrag auf ALG 1 erfolgt diese Woche noch. Wird in meinem Fall die Nahtlosigkeitsregel angewendet, weil der Weiterbewilligungsantrag noch nicht abgeschlossen ist? Ich habe alle Unterlagen vom Krankenhaus und Kliniken, sowie ein Attest des Onkologen beigefügt. Die Situation belastet mich zusätzlich zu meiner schweren Erkrankung. Was kann ich tun, ausser warten, wenn eine Entscheidung länger als 7 Monate dauert, damit ich weiterhin meinen Unterhalt als gesichert ansehen kann um mich auf ein Leben mit Erkrankung mit Folgen ein zu stellen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo petty,

 

ich verstehe, dass es für Sie zusätzlich belastend ist, auf die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers zu warten. Sie haben jedoch bereits alles getan, was zu tun wäre - rechtzeitig den Verlängerungsantrag gestellt, Unterlagen eingereicht und sich vorsorglich beim Arbeitsamt gemeldet. Sie müssen nun dem Rentenversicherungsträger die Zeit geben, den Antrag zu prüfen. Wie lange das dauern wird, können wir hier im Forum leider nicht einschätzen, möchten Sie aber noch um etwas Geduld bitten. Es ist durchaus möglich, dass eine Entscheidung erst kurz vor dem Ende der bisherigen Laufzeit getroffen werden wird. Fragen zu einem möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld stellen Sie bitte beim Arbeitsamt, dazu können wir leider keine Auskunft geben.

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3 Antworten

Falscher Ansrechpartneram 25.06.2024 | 14:18
Ihren Ausführungen ist nicht ganz leicht zu folgen. So wie es sich darstellt, haben Sie den Verlängerungsantrag für Ihre befristete EM-Rente (Arbeitsmarktrente) gestellt und warten jetzt auf eine Entscheidung. Das wird aber wahrscheinlich noch dauern, Ihre jetzige Arbeitsmarktrente läuft ja auch noch bis September. Solange Sie eine EM-Rente beziehen, bekommen Sie natürlich kein ALG1, das ist klar. Ob Sie für den Fall, dass die Verlängerung der EM-Rente abgelehnt wird, noch Anspruch auf ALG 1 (ggf. auch nach der Nahtlosigkeits-Regelung) haben, kann Ihnen ausschließlich die Agentur für Arbeit sagen, aber nicht die Rentenversicherung. Sie sollten das also mit der Arbeitsagentur klären.
AfAam 25.06.2024 | 14:20
Klären Sie die Nahtlosigkeit mit der leistenden Stelle, der AfA und nicht in einem Rentenforum.
Pettyam 25.06.2024 | 18:53
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann muss ich wohl durch diese Belastende Zeit durch. Ich habe auf jeden Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, vor der Rente habe ich ALG 1 erhalten und entsprechend wurde das Geld von der DRV an die Agentur für Arbeit erstattet. Das mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld kann man auch hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/erwerbsminder… nachlesen. Drum dachte ich auch ,dass hier jemand über die Regel der Nahtlosigkeit Bescheid wüsste. Ich kläre dies mit der Agentur für Arbeit und ggf mit dem VdK in Vertretung.
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