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Weiterbildungsprämie vom Bund / kostenträgerunabhängig

von Hendrik17.01.2020 | 15:58
387 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Warum gibt es die vom Bund finanzierte Weiterbildungsprämie bei bestandener Zwischenprüfung nur für Umschüler vom Arbeitsamt und nicht für Umschüler von der Rentenversicherung? Da es sich bei dieser Förderung um eine Förderung vom Bund handelt, dürfte es eigentlich nicht von Bedeutung sein, welcher Kostenträger die Umschulung finanziert. Schließlich ist die Umschulung die selbe und der Kostenträger der Bund.

4 Antworten

Kaiseram 17.01.2020 | 16:36
Das solltest Du den "Bund" fragen.
Hansheinzam 17.01.2020 | 16:57
Bedingung ist nun einmal, dass die Umschulung via Bildungsgutschein finanziert wird. Über die AfA/Jobcenter ist dieses möglich, weil es der beruflichen Neuorientierung von "normalen" Menschen dient. Die Angebote der RV richten sich hauptsächlich an Kranke Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorhanden oder gefährdet ist.
Hendrikam 17.01.2020 | 17:21
"Die Angebote der RV richten sich hauptsächlich an Kranke Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorhanden oder gefährdet ist." Also diskriminiert der Bund kranke Menschen gegenüber gesunden Menschen........
Rentenschmiedam 17.01.2020 | 17:30
Ach Hendryk, was soll das Lamentieren? Dies ist kein Diskussionsforum und ob und warum der Gesetzgeber welchem Leistungsträger was ins Aufgabenbuch (Gesetz) geschrieben hat bringt Sie aber auch nicht einen Zentimeter weiter im Leben. Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir Was", sondern bei "So Isses!". Mit besten Grüßen an Ihr Nervenkostüm
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