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Experten-Antwort

Weitere Frage an den Experten zum Thema Haushaltshilfe

von JustMe30.03.2011 | 12:08
1894 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte sehen Sie sich doch auch noch meine Antwort auf Ihre Stellungnahme an: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Es besteht doch auch für die Rentenversicherung die Möglichkeit "Einzelfallabhängig" zu entscheiden? Ist das richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JustMe,

bei der Entscheidung über die konkrete Leistung sowie bei der Ausführung der Rehabilitationsleistung werden einzelfallabhängig auch berechtigten Wünsche der Leistungsberechtigten entsprochen.

Dies setzt aber voraus, dass der Grundanspruch auf Teilhabeleistungen besteht. Das heißt, nur wenn der Rehabilitationsbedarf nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt ist dürfen Leistungen erbracht werden.

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5 Antworten

Michlam 30.03.2011 | 18:16
Zitat von JustMe anzeigenausblenden
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=16577 Es besteht doch auch für die Rentenversicherung die Möglichkeit "Einzelfallabhängig" zu entscheiden? Ist das richtig?
Bin zwar kein Experte, kann es mir aber nicht verkneifen hierauf zu antworten; SIE WOLLEN EINE SONDERSTELLUNG???? Wo käme da die Rentenversicherung hin, andere kranke Frauen und Männer haben auch eine Doppelbelastung und müssen selbst putzen! Übrigens ich arbeite den ganzen Tag, bin zu 60 % Schwerstbehindert und meine Frau ist sehr krank, bin aber noch nie auf so eine blöde Idee wie Sie gekommen!
JustMeam 30.03.2011 | 20:46
Zitat von Michl anzeigenausblenden
Bitte sehen Sie sich doch auch noch meine Antwort auf Ihre Stellungnahme an: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Es besteht doch auch für die Rentenversicherung die Möglichkeit "Einzelfallabhängig" zu entscheiden? Ist das richtig?
Bin zwar kein Experte, kann es mir aber nicht verkneifen hierauf zu antworten; SIE WOLLEN EINE SONDERSTELLUNG???? Wo käme da die Rentenversicherung hin, andere kranke Frauen und Männer haben auch eine Doppelbelastung und müssen selbst putzen! Übrigens ich arbeite den ganzen Tag, bin zu 60 % Schwerstbehindert und meine Frau ist sehr krank, bin aber noch nie auf so eine blöde Idee wie Sie gekommen!
1. NEIN; ich möchte KEINE Sonderstellung, aber eine Prüfung meines konkreten Falles. 2. Es steht Ihnen ja frei, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (ggf. teilweise) zu stellen. Sollten Sie diesen gestellt und nicht bewilligt bekommen haben, wird es dafür wohl Gründe geben, genau wie es Gründe dafür gegeben hat, dass ich die teilweise EM-Rente bewilligt bekommen habe. 3. Siehe die allgemeine Foreneinleitung: dieses Forum dient nicht dazu, andere Teilnehmer zu beleidigen! 4. Die "Aufwertung" meines GdB auf 60 % ist beantragt und ich denke nicht, dass Sie in der Position sind, dass Sie sich ein Urteil über meinen Gesundheitszustand erlauben können. Ich wunder mich wirklich mit wie viel Selbstgefälligkeit und wenig Hilfe hier im Forum agiert wird. Hier hackt jeder mehr oder weniger auf dem andern rum, nach dem Motto: "Warum sollst du Leistungen bekommen, die ich nicht habe und mein Antrag wurde abgelehnt und deiner nicht." Sorry, aber unter "Gemeinschaft" verstehe ich etwas anderes!!!
JustMeam 31.03.2011 | 10:49
Meine Güte ...! Es war doch nur die Frage, OB eine Möglichkeit der Einzelfallentscheidung besteht UND ich habe diese Frage hier im Forum gestellt, weil es vielleicht ja einen ÄHNLICHEN "Einzelfall" vorher schon einmal gegeben hat. UND ( @ Anita) Was bitte kann ich denn dafür, wenn noch niemand auf die Idee gekommen ist, solch ein Antrag zu stellen??? Aber ich merke, dieses Forum ist das reinste "Hauen und Stechen". Schade eigentlich, denn die Grundidee ist wirklich sehr gut!
-_-am 31.03.2011 | 10:42
Zitat von JustMe anzeigenausblenden
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=16577 Es besteht doch auch für die Rentenversicherung die Möglichkeit "Einzelfallabhängig" zu entscheiden? Ist das richtig?
Sehen Sie sich doch noch einmal die Antwort auf Ihre vorherige Frage an. Der Experte hat Ihnen die zutreffende Auskunft zu Ihrer Frage bereits erteilt. Mehr kann das Forum auch nicht leisten. Wenn Sie eine Einzelfallentscheidung wünschen, dürften Sie logischerweise von vorn herein eine Antwort hier im Forum nicht erwarten, sondern müssten einen individuellen Leistungsantrag stellen und den Bescheid in Ihrem persönlichen Einzelfall abwarten. Insofern: Es besteht die Möglichkeit "einzelfallabhängig" zu entscheiden? Das ist richtig? Jedoch nicht hier in einem öffentlichen Forum! Ich gehe aber davon aus, die Einzelfallentscheidung wird nicht anders ausfallen, als nach der Antwort des Experten bereits zu erwarten.
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