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Experten-Antwort

Weiterzahlung EM-Rente - alles viel zu knapp - Panik!

von Angst14.09.2019 | 17:50
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Guten Tag miteinander! Mitte Juni habe ich meinen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente mit vielen – eigentlich aussagekräftigen – Arztberichten zur DRV geschickt. Zwischenzeitlich hat die DRV auch einen Befundbericht meines Hausarztes eingeholt – ebenfalls eigentlich aussagekräftig im Sinne für eine Weitergewährung der Rente. Für mich überraschend reichten die Unterlagen nicht aus und so soll ich noch zusätzlich zum Gutachter. Dieser Termin ist allerdings erst Mitte Dezember und meine Rente läuft am 31.12. aus – also viel zu knapp! Die Unsicherheit ist sehr belastend für mich und stellt mich auch vor handfeste Probleme, was meinen (ehemaligen) Arbeitgeber angeht. Der Job ruht nach gesetzlichen Vorschriften bis zum Ende der Rente – und dann? Es KANN ja nicht rechtzeitig entschieden werden. Und ich sehe mich nicht in der Lage, die Arbeit wieder aufzunehmen. Haben Sie eine Idee? Könnte es Sinn machen, der DRV weitere Befunde zuzusenden, die ich nach Antragstellung im Juni bekommen habe und die meine gesundheitlichen Probleme verdeutlichen? Für Tipps wäre ich dankbar! Viele Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angst,

grundsätzlich sind befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, über deren weiteren Rentenanspruch nicht rechtzeitig vor dem Rentenende abschließend entschieden werden kann, zum vorgesehenen Wegfallzeitpunkt einzustellen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und zu klären, ob das Verfahren eventuell beschleunigt werden kann (zum Beispiel durch Übersendung weiterer medizinischer Unterlagen).

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Schorscham 14.09.2019 | 18:38
Sie sollten auf jeden Fall formlos beantragen, dass Ihre EM-Rente bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig weitergezahlt wird. Manchmal klappt das. MfG
Markus Moltkeam 14.09.2019 | 20:53
Guten Abend, genau vor so einem Szenario habe ich Angst. Warum schafft es die DRV nicht, innerhalb des Zeitrahmens zu entscheiden? Das bringt einen wirklich in Bedrängnis. VG
Leonieam 14.09.2019 | 21:02
Gibt es seitens der DRV Bearbeitungsfristen?
k-o-ram 14.09.2019 | 18:53
Ergänzend zur voranstehenden Antwort kämen evtl. andere Sozialleistungen, wie nicht ausgeschöpftes Krankengeld, ALG1 (sofern noch Anspruch besteht), übergangsweise in Betracht, bis eine Entscheidung getroffen ist. H.
Falscham 15.09.2019 | 07:14
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Falsch! §88 SGG (1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären. (2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
DRVam 15.09.2019 | 06:49
Es gibt keine Fristen, wenn der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen noch über keine Verlängerung entscheiden kann. Sie haben, wie schon erwähnt, die Möglichkeit, eine kurzfristige Verlängerung der Rentengewährung bis zu einer möglichen Entscheidung zu beantragen. Allerdings gehen immer mehr Rententräger dazu über, keiner vorübergehenden Verlängerung mehr zuzustimmen. In diesem Fall müssen Sie, falls noch Anspruch besteht, auf andere Sozialleistungen, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zurückgreifen, notfalls sogar auf Arbeitslosengeld 2. Aufgrund diverser Betrugsversuche (Vortäuschung von Erwerbsminderung) sind die Rententräger gehalten, genauer hinzusehen und das dauert eben häufig länger und kann damit im Einzelfall auch zu Lasten der Versicherten gehen. Natürlich können Sie auch weitere, Ihnen noch vorliegende medizinische Berichte vorlegen. Ob das allerdings die Entscheidungsfrist verkürzt, kann hier niemand beurteilen.
Erst recht falscham 15.09.2019 | 07:28
Zitat von Falsch anzeigenausblenden
Es gibt keine Fristen
Falsch! §88 SGG (1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären. (2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
„Ohne zureichenden Grund“ ist entscheidend. Und wenn aufgrund medizinischer Berichte eine Entscheidung nicht möglich ist, ist dies durchaus ein „zureichender Grund“. Sie sollten daher besser nur zitieren, wenn es auch rechtlich passt.
Realistam 15.09.2019 | 09:24
Und wenn aufgrund medizinischer Berichte eine Entscheidung nicht möglich ist, ist dies durchaus ein „zureichender Grund“.
Einfach mal nach gängiger Rechtssprechung googeln in Bezug auf Gutachterterminen in Monaten ;-)
Auch ohne nach einer rechtlichen Lücke bezüglich einer „rechtlichen“ Frist zu googeln, kann sich die RV keine Gutachtertermine schnitzen. Insofern ist es durchaus die Realität, dass Erwerbsminderungsrenten auf Zeit vorübergehend einstellt werden, gleichgültig ob „kluge Köpfe“ hier rechtlich etwas anderes behaupten. Natürlich haben Sie das Recht gegen die Einstellung zu klagen, aber ob Ihnen das jetzt hilft? Daher ist der Rat von User DRV durchaus praxisnah.
Tiloam 15.09.2019 | 10:36
@DRV Wie täuscht man denn Erwerbsminderung vor? Muss man nicht umfassende Befunde beibringen, inklusive Medikation und wird meist noch umfänglich begutachtet?
Realistinam 15.09.2019 | 11:07
Nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen sind objektiv nachweisbar, so dass die Ärzte und Gutachter auf die Schilderungen der Betroffenen angewiesen sind. Vor allem psychische Krankheiten sind nicht leicht zu widerlegen, wenn die "angeblich" Erwerbsgeminderten gut schauspielern können. Wenn jemand konsequent behauptet, er würde permanent unter starken Kopfschmerzen leiden, dann müssen die Ärzte das im Zweifelsfall glauben. Haben Sie das wirklich nicht gewusst?
Auaam 15.09.2019 | 12:10
@Realistin Rücken wird auch gerne genommen :-)
Angstam 15.09.2019 | 14:16
Dankeschön für die ganzen Beiträge! Vielleicht mag sich ja am Montag auch noch ein Experte dazu äußern. Ich vermute, ich bin nicht der Einzige, der zurzeit solche Probleme hat. Für Außenstehende mag sich das alles harmlos anhören, aber wenn man selbst betroffen und krank ist, macht das schon sehr zu schaffen. Die Idee mit einem "Gerät" zur Übertragung von Patientenschmerzen und -gefühlen auf einen Gutachter oder Arzt ist genial! Tja, bevor so ein Gerät entwickelt ist, werde ich wohl eher meinen DRV-Bescheid in Händen halten. Viele freundliche, aber immer noch besorgte Grüße! Angst
Tiloam 15.09.2019 | 13:11
Zitat von Realistin anzeigenausblenden
@DRV Wie täuscht man denn Erwerbsminderung vor? Muss man nicht umfassende Befunde beibringen, inklusive Medikation und wird meist noch umfänglich begutachtet?
Nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen sind objektiv nachweisbar, so dass die Ärzte und Gutachter auf die Schilderungen der Betroffenen angewiesen sind. Vor allem psychische Krankheiten sind nicht leicht zu widerlegen, wenn die "angeblich" Erwerbsgeminderten gut schauspielern können. Wenn jemand konsequent behauptet, er würde permanent unter starken Kopfschmerzen leiden, dann müssen die Ärzte das im Zweifelsfall glauben. Haben Sie das wirklich nicht gewusst?
Nein, deshalb ja die Frage. Schmerzen kann man simulieren, aber psychisch? Wenn man als Gesunder bspw. Neuroleptika konsumiert, dann dürfte das nicht gut ausgehen. Tja, dann wird es höchste Zeit, dass die Industrie ein Simulationsgerät baut, an das Arzt und Patient angeschlossen werden und Schmerz und psychische Symptome überträgt!Nicht nur zur Entlarvung derartiger Fälle, sondern auch zur besseren Diagnostik. Wer das für zu weit hergeholt hält, es gibt ja z. B. Geräte, welche den Männern die Wehen der Frau erleben lässt.
DRVam 15.09.2019 | 14:47
Sie sollten sich mal online über die jüngsten Betrugsversuche, insbesondere bei psychischen Krankheiten und die schon überführten Täter (Versicherte und Ärzte) informieren. Ist auch schon in den Medien veröffentlicht worden.
Tiloam 15.09.2019 | 15:16
@DRV Wie täuscht man denn Erwerbsminderung vor? Muss man nicht umfassende Befunde beibringen, inklusive Medikation und wird meist noch umfänglich begutachtet?
Sie sollten sich mal online über die jüngsten Betrugsversuche, insbesondere bei psychischen Krankheiten und die schon überführten Täter (Versicherte und Ärzte) informieren. Ist auch schon in den Medien veröffentlicht worden.
Das klingt krass, bei Patienten ist liegt das Ansinnen ja auf der Hand, aber was haben Ärzte davon? Riskieren die nicht ihre Approbation? Denn das wäre keine bloße Fehldiagnose, sondern bewusst Betrug!
Tiloam 15.09.2019 | 15:36
Zitat von Angst anzeigenausblenden
Es ist normal, dass man in dieser Situation durchaus Bammel hat, es hängt ja schließlich auch etwas dran. Selbst bei Überprüfung einer Dauerrente, die ja von Zeit zu Zeit erfolgt, hat man etwas Gamaschen, obwohl es nur ein Stück Papier mit ein paar Fragen ist,die man bloß ankreuzen braucht. Die Idee mit dem Gerät ist mir nach einem schweren Impfschaden gekommen, da sich derartiges so gut wie gar nicht nachweisen und somit nicht wirklich behandeln lässt.
Angstam 16.09.2019 | 16:33
Ich warte jetzt noch darauf, dass ich den schriftlichen Bericht über die zuletzt stattgefundene Untersuchung erhalte. Dieser dürfte meine gesundheitliche Problematik bestätigen. Dann bespreche ich mich noch mit meinem Arzt und werde die neu hinzugekommen Unterlagen zur DRV schicken. Vielleicht hilft das ja - eigentlich kann ich mir auch gar nicht erklären, warum die bisher eingereichten Berichte nicht ausreichen. Die Betrugsgeschichte mit den EM-Renten macht mich richtig wütend. In vielerlei Hinsicht. Danke an alle Antwortenden und Ihnen, lieber Tilo, alles Gute!
KSCam 16.09.2019 | 18:50
Alles was in der Sache zielführend sein könnte ist bereits gesagt. Sie müssen die Entscheidung der DRV abwarten..... Natürlich können Sie neue Berichte jederzeit ein- oder nachreichen, das ist doch eigentlich sonnenklar, oder? Und natürlich können Sie anregen dass die Rente bis zur Entscheidung nicht endet sondern weiterläuft. Aberden Erfolg von allem kann keiner hier vorhersehen. Alles Gute
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