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Experten-Antwort

Weiterzahlung- was denn nun?

von lapplandfee22.12.2016 | 07:47
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Ende Mai 2017 läuft meine Arbeitsmarktrente aus, ich werde einen Antrag auf Verlängerung stellen! Vor ca. vier Wochen habe ich mit meinem Sachbearbeiter bei der DRV telefoniert, weil ich wissen wollte, was passiert, wenn bis zum Auslaufen der Rente noch nicht darüber entschieden wurde, ob weiter gezahlt wird oder nicht. Herr X von der DRV sagte mir, die Rente wird so lange weiter gezahlt, bis endgültig über den Antrag entschieden wurde, auch wenn die Rente eigentlich bereits abgelaufen wäre. Ich müsste das nicht extra beantragen. Gestern Nachmittag bekam ich von der DRV den Weiterbewilligungantrag mit dem Hinweis, dass die Rente zum 31.05.2017 ausläuft, und ich unverzüglich evtl. andere Leistungen, in meinem Fall ALG II beantragen muss. Da die Rente ohne besondere Mitteilung ausläuft. Wird die Rente jetzt bis zur endgültigen Entscheidung, also auch nach dem 31.05.17 formlos weitergezahlt oder muss ich vorsorglich ALG II beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lapplandfee,

zunächst können Sie davon ausgehen, dass über Ihren Antrag auf Weiterzahlung im Normalfall rechtzeitig vor dem Ende der befristeten Rente entschieden wird. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Weiterzahlung der Rente so bald wie möglich beantragen.

Grundsätzlich fällt Ihre Rente - sofern bis dahin noch nicht entschieden wurde - zum Befristungsende weg, daher der Hinweis im Schreiben der DRV, dass ggf. andere Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II unverzüglich zu beantragen sind. Ob im Einzelfall ohne eine Entscheidung über den Weiterzahlungsantrag Ihre Rente auch über das Befristungsende hinaus gezahlt werden kann, kann hier im Forum nicht beantwortet werden.

Weil Sie von einer Arbeitsmarktrente sprechen: Wenn bei Ihnen volle Erwerbsminderung auf Zeit neben teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wurde, würden Sie ab 1.6.2017 - sofern noch keine Entscheidung über den Weiterzahlungsantrag vorliegt - eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.

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6 Antworten

lapplandfeeam 22.12.2016 | 10:17
@GroKo Guten Morgen GroKo (steht das für GroßKotz)? Sie haben den Inhalt meiner Frage nicht verstanden! Ist auch nicht ganz einfach zu verstehen, wenn GroKo so voreingenommen ist. Diese unqualifizierte Antwort kommt immer von Ihnen, wenn Fragen diesbezüglich auftreten. Dafür ist dieses Forum da! Bestimmt haben Sie keine andere Möglichkeit, Ihren privaten Frust und Ihre Inkompetenz unter die Leute zu bringen. Arbeiten können Sie sicher auch nicht mehr, weil sich kein Arbeitgeber findet, der einen Querulanten einstellen möchte. An dieser Stelle wünsche ich besonders Ihnen ein ganz besinnliches Weihnachtsfest. Danke, dass Sie sich immer wieder bemühen an einem regen Austausch in diesem Forum teilzunehmen. lapplandfee
W*lfgangam 22.12.2016 | 19:40
Zitat von lapplandfee anzeigenausblenden
Hallo lapplandfee, das wird von Fall zu Fall entschieden/sicher auch nach DRV-Träger unterschiedlich - und wie sich der jeweilige Sachbearbeiter dann darum kümmert. Darauf vertrauen können Sie nicht, denn mit dem befristeten Rentenbescheid steht das Ablaufdatum zunächst mal fest - deswegen auch die 'rechtssichere' Formulierung in den Weiterbewilligungsunterlagen. Über die weitere Zahlung von 'DRV-Gnaden' wird ggf. auch erst Mitte des Monats nach Ablauf der Rente entschieden - Sie bekommen Ihre Rente zum Monatsende, so dass es vorher noch keinen Grund für eine 'überhastete' Weiterzahlungsanweisung gibt/die interne Entscheidung könnte ja in den nächsten 14 Tagen noch vorliegen. Problem dann, mit Ende Rentenzahlung stehen Sie (neben fehlendem erwartetem Einkommen) auch ohne Krankenversicherungsschutz aus der Rente dar *) /Sie gelten wieder als voll erwerbsfähig /das Jobcenter erwartet daher auch Ihren Besuch - da ja immer noch in den Sternen steht, wie es weitergeht. Ratsam ist daher, Mitte des Auslaufmonats mit dem DRV-Sachbearbeiter erneut Kontakt aufzunehmen, wie der Stand des Weiterzahlungsantrags ist. Wird schon schiefgehen und der Weiterbewilligungsantrag liegt rechtzeitig im Briefkasten. Gruß w. *) keine Bange, in irgendeiner Form sind dann immer gesetzlich krankenversichert - Jobcenter bei Leistungsbezug, oder eben als Selbstzahlerin in der freiwilligen KV.
lapplandfeeam 23.12.2016 | 08:21
Guten Morgen W*lfgang, danke für Ihre herzerfrischenden Antworten in diesem Jahr! Fast immer freundlich, manchmal ein wenig ironisch und ganz, ganz selten so plump und dreist wie manch anderer in diesem Forum! Danke auch an alle "Experten" die antworten! Allen, auch den Unfreundlichen, wünsche ich ruhige und besinnliche Weihnachten. Nicht aus dem kühlen Norden grüßt lapplandfee
Elgaam 26.06.2017 | 12:14
Der Groko, schon so lange dabei und immer noch keine Rente? Sie können mir echt leid tun. Und bitte, stellen sie nicht immer so viele Bettelposts hier rein, keiner wird sie unterstützen.
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