Hallo Katrin Schroeter,
nach Ende der Erziehung eines Kindes (Vollendung des 18. Lebensjahres) wird eine große Witwenrente bei Todesfällen vor 2012 gewährt, wenn die Witwe das 45. Lebensjahr vollendet hat. Für Todesfälle ab 2012 wird das Lebensalter schrittweise von 45 Jahren auf 47 Jahr angehoben.
Grundsätzlich wird der Rentenversicherungsträger zu dem entsprechenden Zeitpunkt auf Sie zukommen und den möglichen Bezug der großen Witwenrente überprüfen. Sie können jedoch, wie zuvor bereits beschrieben, auch von sich aus zu entsprechender Zeit einen Antrag stellen.