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Experten-Antwort

welche Aussichten auf Erwerbsminderungsrente bei Krankheiten

von me01.08.2021 | 14:16
346 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo Welche Aussichten bestehen auf Erwerbsminderungsrente bei mehreren Krankheiten zum Beispiel :Copd gold3 und schwere Exokrine Pankreasinsuffizienz und Bandscheiben leiden und schmerzen .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo me,

eine bestimmte Erkrankung führt nicht zwangsläufig zu einer Verrentung. Genauso wenig schließt eine bestimmte Erkrankung eine Rente aus.

Dies lässt sich nur im Einzelfall beurteilen, aber nicht pauschal im Rahmen dieses Forums.

Sollten Sie sich für Erwerbsgemindert halten, so stellen Sie am besten einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Nähere Informationen zum Beratungsangebot (umfasst auch die Antragstellung) erhalten Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Peter T.am 01.08.2021 | 14:23
Stellen Sie den Antrag und übersenden Sie alle Arztbriefe ect. Es kommt nicht auf Krankheiten oder Behinderungen an, sondern auf die Auswirkungen der Krankheiten, wie es auch die (in dem Fall) Arbeitsfähigkeit. Jede Krankheit ist bei jedem individuell, ausgeprägt, bzw jeder geht anders mit der Krankheit um. Daher kann Ihnen niemand hier eine Einschätzung geben, nur Sie und Ihre Ärzte kennen bisher die Gesamtbelastung, die die Krankheiten bei Ihnen mit sich bringt. Daher Antrag stellen und viel Erfolg...
Siehe hieram 01.08.2021 | 14:54
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Ergänzend: Die Arbeitsfähigkeit ist nicht maßgeblich sondern die Erwerbsfähigkeit. Wer arbeitsunfähig ist, kann seine aktuelle Tätigkeit (vorübergehend) nicht ausüben. Wer Erwerbsunfähig ist, kann auf nicht absehbare Zeit ALLE Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht ausüben. §43 SGB VI
meam 05.08.2021 | 22:18
Danke für die Antworten Werde ich so machen ok
meam 05.08.2021 | 22:17
Danke für die antworten werde ich machen ok
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