Hallo Anja,
dem Beitrag von „DRV“ kann ich prinzipiell zustimmen. Soweit Sie wie von „Rentenuschi“ beschrieben auch einen Befundbericht übersandt bekommen, sollten Sie diesen dann auch gleich von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen und an Ihren Rentenversicherungsträger zurücksenden.