Sie haben als Beteiligter ein Recht auf Akteneinsicht. Sie können also einfach
bei der Rentenversicherung einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren und
sich dort auch persönlich beraten lassen.
Dem VdK oder Anwälten werden Akten zur Einsicht in eigenen Räumen
auf Anfrage auch zugeschickt.
Entlassungsberichte werden von Rehabilitationskliniken im Regelfall nach
mehrwöchiger Behandlung erstellt und beinhalten eine umfangreiche
medizinische Bestandsaufnahme incl. einer Aussage zur Leistungs-
fähigkeit im Bezugsberuf und ob berufliche Maßnahmen (LTA)
erforderlich sind. "Pauschale Absagen" gibt es bei der DRV nicht.
Sofern bei Ihnen weitere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sollten
Sie Ihren Widerspruch damit konkret begründen.