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Zur Experten-Antwort springenHallo Jan,
bezüglich der rentenversicherungsrechtlichen Aspekte möchte ich insbesondere auf den Beitrag von „W°lfgang“ verweisen. Er hat Ihnen hier aus meiner Sicht bereits die gebotenen Tipps und Hinweise gegeben.
Hinsichtlich der Frage des Anspruchs auf Arbeitslosengeld muss ich Sie jedoch an Ihre zuständige Arbeitsagentur verweisen. Hier ist es mir im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht möglich, eine abschließende Stellungnahme abzugeben.
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