Hallo Jan,
die ATZ muss bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn laufen, bei Ihnen 63, also seitens AG alles richtig gemacht. Ob Sie die dann auch beantragen, liegt allein in Ihrer Hand/die ATZ-Vereinbarung 'entfernt' Sie nur aus dem Beschäftigungsverhältnis mit 63, zwingt Sie aber nicht zur Beantragung der Altersrente - mit Blick auf die bereits erreichten 45 Jahre und die abschlagsfreie Rente ab 65.
ALG ist möglich/um die Zeit halbwegs finanziell zu überbrücken - sogar ohne Sperrfrist. Lesen Sie dazu bitte diesen Foren-Beitrag:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/altersre…
Zu bedenken ist natürlich auch, dass Sie im Rahmen der ATZ rd. 20 % Mindereinkommen haben werden, allerdings auch den frühestmöglichen Ausstieg aus dem Arbeitsprozess ...bei Verschiebung der ATZ auf 65 stehen Sie bis dahin finanziell potenter da = aber spätere Ausstieg aus der Beschäftigung, müssen sich nicht mit dem 'Arbeitsamt' rumbalgen/wegen abschlagsfreier Rente - aber, das muss jeder für sich selbst bewerten, welche Vorteile für ihn so oder so überwiegen.
Gruß
w.