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Wenn die Erwerbsminderungsrente endet, gibt es dann Hilfen um wieder starten zu können

von Sissi04.06.2022 | 20:30
248 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Was sieht die DRV vor, wenn eine EMR endet, was bekäme man an Hilfen? Meinetwegen man war 6 oder 8 Jahre zu Hause, die EMR wird nicht verlängert, dann muss man doch nicht wirklich von jetzt auf gleich wieder Vollzeit arbeiten? Selbst die Krankenkasse zahlt nach längeren Krankengeldbezug eine Eingliederung, aber die DRV sieht das nicht vor? Das ist doch komisch? Stimmt das, das man nach Beendigung der EMR noch nicht einmal eine Reha bekommt oder eine Phase der Eingliederung wo man zunächst wenige stunde nur Arbeit? Laut einer Statistik die ich mal gelesen habe, schaffe die wenigsten Menschen nach einer Erwerbsminderungsrente den Sprung ins Berufsleben zurück. Aber, das ist doch kein Wunder? Wenn man ausgerechnet da kein bisschen Hilfe bekommt?

11 Antworten

Sanaham 04.06.2022 | 21:10
Doch!
Abschlägeam 04.06.2022 | 21:49
Hallo Sissi, es ist nicht richtig, dass man 'kein bisschen Hilfe' bekommt. Allerdings wäre dann tatsächlich nicht mehr die DRV zuständig, die dann mit Nichtbewilligung der Verlängerung Sie wieder als voll erwerbsfähig eingestuft hätte, sondern andere Stellen, wie z.B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit. Weshalb Sie sich dort informieren sollten, welche Ansprüche Ihnen im Fall des Falles von diesen Leistungsträgern zustehen. Schöne Pfingsten und alles Gute!
Sissiam 05.06.2022 | 06:43
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
... Aber, das ist doch kein Wunder? Wenn man ausgerechnet da kein bisschen Hilfe bekommt?
Hallo Sissi, es ist nicht richtig, dass man 'kein bisschen Hilfe' bekommt. Allerdings wäre dann tatsächlich nicht mehr die DRV zuständig, die dann mit Nichtbewilligung der Verlängerung Sie wieder als voll erwerbsfähig eingestuft hätte, sondern andere Stellen, wie z.B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit. Weshalb Sie sich dort informieren sollten, welche Ansprüche Ihnen im Fall des Falles von diesen Leistungsträgern zustehen. Schöne Pfingsten und alles Gute!
Von der Krankenkasse steht einen auch nichts zu, in dem Falle noch nicht mal eine schrittweise Eingliederung, wie man es sonst bekommt, wenn man länger krank ist. Vom Arbeitsamt steht einen auch nichts zu, es sei denn man wäre jetzt konkret Arbeitslos, was bei mir nicht der Fall ist Mein Arbeitsplatz hat sich in 8 Jahren Abwesenheit völlig anders entwickelt, so dass ich null Plan habe. Ich finde es gerade richtig schräg, das jeder der paar Wochen wegen gebrochenen Bein zu Hause war, eine Reha bekommt oder eine Teilhabeleistung oder irgendwas, und der Erwerbsminderungsrentner einfach am nächsten Tag voll unvorbereitet wieder ins Berufsleben geworfen wird.
Abschlägeam 05.06.2022 | 07:17
Zitat von Sissi anzeigenausblenden
Von der Krankenkasse steht einen auch nichts zu, in dem Falle noch nicht mal eine schrittweise Eingliederung, wie man es sonst bekommt, wenn man länger krank ist. Vom Arbeitsamt steht einen auch nichts zu, es sei denn man wäre jetzt konkret Arbeitslos, was bei mir nicht der Fall ist Mein Arbeitsplatz hat sich in 8 Jahren Abwesenheit völlig anders entwickelt, so dass ich null Plan habe. Ich finde es gerade richtig schräg, das jeder der paar Wochen wegen gebrochenen Bein zu Hause war, eine Reha bekommt oder eine Teilhabeleistung oder irgendwas, und der Erwerbsminderungsrentner einfach am nächsten Tag voll unvorbereitet wieder ins Berufsleben geworfen wird.
Wenn Sie noch einen Arbeitsplatz haben, ist das für Sie eine starke Ausgangsposition (die haben viele andere, die 'nur ein Bein gebrochen' haben nicht). Und dann ist Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, Ihnen die Einarbeitungszeit für die Veränderungen der Arbeitsplatzstruktur zu gewähren. Und Sie haben Anspruch auf Teilzeitarbeit, die auch nur befristet beansprucht werden kann, also danach dann z.B. wieder Vollzeit oder erweiterte Teilzeit. Das müssten Sie aber alles mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Sofern Ihre EM-Rente nicht verlängert werden würde, haben Sie auch die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dieser müsste aber begründet sein. Nur nicht in der Luft hängen wollen reicht da leider nicht aus. Und selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine Reha zu beantragen, ggfs. als berufliche Reha, was dann auch eine Wiedereingliederung sein könnte. Diese würde aber von der DRV nur gewährt werden, wenn Ihre Erwerbsminderung weiterhin gefährdet ist, ansonsten sind andere Leistungsträger oder der Arbeitgeber direkt zuständig. Sie haben auch die Möglichkeit, schon während Ihrer EM-Rente langsam in das Arbeitsleben wieder einzusteigen. Dann gehen Sie einfach mal für ein paar Stunden (innerhalb der erlaubten) an Ihren alten Arbeitsplatz und lassen sich dort zeigen, was sich verändert hat und beziehen statt Gehalt die EM-Rente so lange noch weiter. Wenn Sie dabei feststellen, dass Sie es gesundheitlich gar nicht mehr 'wuppen', haben Sie dann sicher auch ausreichend Argumente, ggfs. einen Widerspruch einzulegen. Aber auch so einen 'Arbeitsversuch' sollten Sie Ihrer DRV mitteilen und natürlich vorher auch den Arbeitgeber fragen, ob der da mitmacht. Es ist verständlich, dass Sie sich hier nun 'beschweren' wollen über anscheinende Unzulänglichkeiten, denn vor Dienstag erreichen Sie an keiner der möglichen Stellen jemanden. Aber bis dahin müssen Sie noch Geduld haben und sich dann ans Telefon schwingen, um die diversen Beratungstermine/Verhandlungsgespräche zu vereinbaren. Viel Erfolg!
nur eine Ideeam 05.06.2022 | 06:53
Zitat von Sissi anzeigenausblenden
Hallo Sissi, Das finde ich auch schräg... Ich bin nicht vom Fach, aber nur eine Idee: Können Sie evtl. eine Reha beantragen und dann darüber eine Wiedereingliederung machen?
nur eine Ideeam 05.06.2022 | 07:45
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Von der Krankenkasse steht einen auch nichts zu, in dem Falle noch nicht mal eine schrittweise Eingliederung, wie man es sonst bekommt, wenn man länger krank ist.

Vom Arbeitsamt steht einen auch nichts zu, es sei denn man wäre jetzt konkret Arbeitslos, was bei mir nicht der Fall ist

Mein Arbeitsplatz hat sich in 8 Jahren Abwesenheit völlig anders entwickelt, so dass ich null Plan habe.

Ich finde es gerade richtig schräg, das jeder der paar Wochen wegen gebrochenen Bein zu Hause war, eine Reha bekommt oder eine Teilhabeleistung oder irgendwas, und der Erwerbsminderungsrentner einfach am nächsten Tag voll unvorbereitet wieder ins Berufsleben geworfen wird.

[/quote]

Wenn Sie noch einen Arbeitsplatz haben, ist das für Sie eine starke Ausgangsposition (die haben viele andere, die 'nur ein Bein gebrochen' haben nicht). Und dann ist Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, Ihnen die Einarbeitungszeit für die Veränderungen der Arbeitsplatzstruktur zu gewähren. Und Sie haben Anspruch auf Teilzeitarbeit, die auch nur befristet beansprucht werden kann, also danach dann z.B. wieder Vollzeit oder erweiterte Teilzeit.

Das müssten Sie aber alles mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

Sofern Ihre EM-Rente nicht verlängert werden würde, haben Sie auch die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dieser müsste aber begründet sein. Nur nicht in der Luft hängen wollen reicht da leider nicht aus.

Und selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine Reha zu beantragen, ggfs. als berufliche Reha, was dann auch eine Wiedereingliederung sein könnte. Diese würde aber von der DRV nur gewährt werden, wenn Ihre Erwerbsminderung weiterhin gefährdet ist, ansonsten sind andere Leistungsträger oder der Arbeitgeber direkt zuständig.

Sie haben auch die Möglichkeit, schon während Ihrer EM-Rente langsam in das Arbeitsleben wieder einzusteigen. Dann gehen Sie einfach mal für ein paar Stunden (innerhalb der erlaubten) an Ihren alten Arbeitsplatz und lassen sich dort zeigen, was sich verändert hat und beziehen statt Gehalt die EM-Rente so lange noch weiter.

Wenn Sie dabei feststellen, dass Sie es gesundheitlich gar nicht mehr 'wuppen', haben Sie dann sicher auch ausreichend Argumente, ggfs. einen Widerspruch einzulegen.

Aber auch so einen 'Arbeitsversuch' sollten Sie Ihrer DRV mitteilen und natürlich vorher auch den Arbeitgeber fragen, ob der da mitmacht.

Es ist verständlich, dass Sie sich hier nun 'beschweren' wollen über anscheinende Unzulänglichkeiten, denn vor Dienstag erreichen Sie an keiner der möglichen Stellen jemanden. Aber bis dahin müssen Sie noch Geduld haben und sich dann ans Telefon schwingen, um die diversen Beratungstermine/Verhandlungsgespräche zu vereinbaren.

Viel Erfolg!

Stimmt! Manchmal sieht man echt den Wald vor lauter Bäumen nicht... Sissi sollte also nicht bis zum Ende der EM-Rente warten und dann eine Wiedereingliederung erwarten, sondern bereits bei laufender EM-Rente stundenweise wieder anfangen zu arbeiten. Damit hätte sie in dieser Zeit auch ihre EM-Rente UND zusätzlich ihren Hinzuverdienst.
Sissiam 05.06.2022 | 19:35
Nein also das ging alles zu schnell. Die EMR war bis 30.6 befristet in Januar hatte ich den Antrag gestellt und jetzt erst den Bescheid bekommen für einen Reha Antrag reicht die Zeit nicht mehr auf die schnelle
xxxxam 06.06.2022 | 15:51
Spätestens nach Ablehnung des Weitergewährungsantrages müssen Sie sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beantragen. Arbeitslosengeld I kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente zustehen. Dies ist dann der Fall, wenn bei Ihnen unmittelbar vor dem Rentenbezug ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden hat. Zum Beispiel, wenn Sie unmittelbar vor dem Rentenbezug Arbeitslohn, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld bezogen haben.
xxxxam 06.06.2022 | 15:54
Auch eventuell gegen den Bescheid in Widerspruch und eventuell Klage gehen. Aber mit einem versierten Rechtsanwalt für Sozialrecht
Abschlägeam 10.06.2022 | 20:00
Und wofür benötigen Sie dann eine Wiedereingliederung???
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