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Experten-Antwort

Wenn ich ins Gefängnis muß und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bin,

von Knastbruder23.10.2010 | 14:20
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11 Antworten

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wird dann die Erwerbsminderungsrente weitergezahlt oder wird diese dann während dieses Gefängnisaufenthaltes entzogen oder fällt diese sogar ganz weg?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich besteht auch während der Haft ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Sollte die Rente bislang als volle Rente wegen der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gezahlt worden sein, besteht allerdings nur noch Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung („1/2 Rente“) .

Nach § 50 StVollzG kann von Gefangenen ein sog. Haftkostenbeitrag gefordert werden. Befreit sind jedoch z.B. Gefangene, die ohne ihr Verschulden nicht arbeiten können oder nicht arbeiten, weil sie nicht zur Arbeit verpflichtet sind, wenn sie Einkünfte (z. B. in Gestalt einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) haben.

Sofern ein Gefangener verpflichtet ist, sich an den Unterbringungskosten zu beteiligen, kann die Rente nach § 50 SGB 1 übergeleitet werden. Ob und ggf. in welchem Umfang eine solche Verpflichtung gegeben ist, sind die für die jeweilige Unterbringung geltenden Bundes- bzw. Landesgesetze (z. B. §§ 50, 138 StVollzG, § 69 IfSG, § 32 PsychKG des Landes NRW) maßgebend.

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10 Antworten

nöam 23.10.2010 | 21:37
Hi nein im Knast gibt es keine E-Rente. Staat sorgt ja für Sie.
Nickam 23.10.2010 | 23:31
Sind Sie sicher? Wer im Gefägnis ist, braucht keine Rente... Und wie ist das: Wenn man krankheitsbedingt erwerbsgemindert ist, kann man ja nicht mehr arbeiten. Muss er im Gefägnis dann in der Werkstatt arbeiten? Ist ne echte Frage - weiß es wirklich nicht.
Rolfam 23.10.2010 | 22:01
Natürlich wird die Rente weiter bezahlt. Selbst wenn man in Timbuktu im Knast sitzen würde.
Rolfam 24.10.2010 | 14:54
Warum braucht er im Gefängnis keine Rente? Er kann damit seinen Verpflichtungen wie Miete etc.nachkommen und verliert dadurch nicht seine Wohnung. Und in der Gefängnis Werkstatt gelten für ihn die gleichen Regeln,unter 15 Wochenstunden arbeiten iwe auch bei der Rente. Nochmals.Die Zahlung der Rente ist nicht an den Aufenthaltsort gebunden. Ob Knast oder Thailand,es wird überwiesen. Ausnahme wäre eine Rente wegen verschllossenem Arbeitsmarkt.
Klemensam 24.10.2010 | 15:34
Obwohl ich mich mit diesem Thema nicht auskenne, sagt mir mein " Rechtsempfinden " sowie der gesunde Menschenverstand ganz klar, das die EM-Rente alleine wegen dem Gefängisaufenthalt nicht wegfällt. Sie bleibt also grundsätzlich bestehen. Durchaus für möglich halte ich es jedoch, das die Rentenauszahlung entweder während der Zeit im Gefängnisstrafe ruhend gestellt wird ( also nicht zur Auszahlung gelangt ) und/oder das der inhaftierte EM-Rentner in Form der sog. " Haftkodstenbeteiligung " anteillig zur Kasse gebeten wird und einen Teil der EM-Rente der Justizkasse damit zu Gute kommt. Einen Freibetrag wird er aber sicher dann behalten dürfen. Zu diesem Thema wäre eine Expertenantwort wirklich interessant.
Stefannnam 24.10.2010 | 22:41
Sofern es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt (volle ERwerbsminderung aufgrund der Verhältnisse des Arbeitsmarktes ) dann würde diese nur noch als teilweise EM-REnte gezahlt werden, da der Arbeitsmarkt während eines Gefängnisaufenthaltes nicht aus gesundheitlichen Gründen verschlossen ist. Ansonsten wird eine Rente weitergezahlt. Ob diese in voller Höhe an den REntenberechtigen geht, ist eine ganze andere Sache und hat zunächst mit der Rentenversicherung nichts zu tun. Hierzu müsste man sich bei der Staatsanwaltschaft erkundigen.
Stefannnam 24.10.2010 | 22:41
Sofern es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt (volle ERwerbsminderung aufgrund der Verhältnisse des Arbeitsmarktes ) dann würde diese nur noch als teilweise EM-REnte gezahlt werden, da der Arbeitsmarkt während eines Gefängnisaufenthaltes nicht aus gesundheitlichen Gründen verschlossen ist. Ansonsten wird eine Rente weitergezahlt. Ob diese in voller Höhe an den REntenberechtigen geht, ist eine ganze andere Sache und hat zunächst mit der Rentenversicherung nichts zu tun. Hierzu müsste man sich bei der Staatsanwaltschaft erkundigen.
kurz angemerktam 25.10.2010 | 14:25
Das ist ja obergeil!! LOL!! Ein Knacki der "unfreiwillig" in den Safe wandert darf sich dann noch mit der EM-Rente an seinen "unfreiwilligen" Aufenthalt kostenmäßig beteiligen. Solch einen Stuss gibt es nur in der BRD. LOL!! PS.: Gilt das auch für die kriminellen Horden in Berlin? Die im Führertag mein ich? Da gibt es doch bestimmt wieder ne Ausnahmegenehmigung für dieses leistungsloses Pack.
RFnam 25.10.2010 | 17:04
Für Interessierte: SGB VI Sechster Unterabschnitt: Ausschluss und Minderung von Renten § 103 Absichtliche Minderung der Erwerbsfähigkeit (sprich vorsätzliche Selbsverstümmelung) § 104 Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Straftat (z.B. wenn sich ein Einbrecher dabei verletzt) § 105 Tötung eines Angehörigen (bei vorsätzlicher Tötung von Eltern oder Ehepartner erhält der Täter keine Hinterbllebenenrente) Weitere Ausschlusstatbestände im Zusammenhang mit Straftaten sieht das Gesetz nicht vor.
Frageam 25.10.2010 | 15:34
Zitat von kurz angemerkt anzeigenausblenden
Naja, also man kommt ja nicht ins Gefängnis weil man super tolle Sachen gemacht hat, quasi als Belohnung. Ins Gefängnis kommt man ja, weil man bestraft wird. Und da finde ich es völlig richitg, dass die Rente herangezogen wird. Ist doch völlig hirnrissig, das man eine Straftat gegeht, und als Belohnung dafür dann auf Staatskosten lebt. Zum Glück haben die in den USA nicht solche Probleme.
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