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Wer entscheidet denn letztendlich über die Form der LTA

von V.W.15.09.2023 | 14:56
279 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich eröffne einen neuen Thread, da sich doch noch eine Frage meiner Meinung nach stellt und ich fürchte im alten Threat liest niemand mehr.... Ich möchte mich für sämtliche Kommentare herzlich bedanken. Da ich ja selber viele Jahre im sozialen Bereich tätig war, ist es mir bewusst, dass die DRV ein wirklich sehr großes Feld abdeckt. Meine ggf bissigen Kommentare (im anderen Thread) bitte ich zu entschuldigen, ich hoffe ich habe niemanden beleidigt oder so. Es waren halt Fragen, die einem so durch den Kopf gehen und ich meine dafür ist ja das Forum. Nun zu meiner Frage: Wie relevant für die Auswahl der LTA-Maßnahme ist denn die Empfehlung der Rehaklinik der DRV (also die Klinik wo ich die med. Reha gemacht habe, 95 % waren über die DRV dort) im Abschlussbericht als LTA eine Umschulung durchzuführen? Dann müsste das doch auch möglich sein und sollte so auch befolgt werden, oder? Vielen Dank im Voraus

23 Antworten

Ham 15.09.2023 | 15:13
Wenn ich meinen Hund rufe, kommste her oder nicht, dann kommt er her oder nicht. Und so ist das auch mit Berichten und Einschätzungen von Rehakliniken. Die DRV kann dem folgen, oder nicht!
KSCam 15.09.2023 | 15:50
Die Klinik wird in der Regel Leistungen zur LTA (ganz allgemein) ankreuzen, wenn man dort der Meinung ist dass jemand die bisherige Tätigkeit nicht mehr machen kann. Ich bezweifle aber ,dass die Reha Ärzte die Fachkompetenz haben zu beurteilen wie die LTA nun aussehen soll. Die allermeisten Ärzte dürften nicht wirklich beurteilen können, welche konkrete Umschulung nun von Nöten ist - woher sollen die denn das wissen? Die sollen sich auf das konzentrieren was sie als Arzt gelernt haben! Ob das nun eine betriebliche Umsetzung wird oder ein Einarbeitungszuschuss oder ein spezieller Stuhl oder Arbeitstisch oder eine Umschulung zum Koch oder ein 6 Wochen Kurs - das so zu beurteilen, dass die DRV nur noch sagen muss "prima Idee, das machen wir"- das fällt wohl kaum ins Tätigkeitsfeld eines Rehaarztes. Und die wenigsten Ärzte werden sich in dem Sinne vor Ihren Karren spannen lassen, dass die sagen "das einzig Wahre ist wenn Herr V.W. zum Fachinformatiker umgeschult wird". Und selbst wenn ist das nur eine Einzelmeinung eines Arztes. So gesehen werden Sie auch mit diesem neuen Beitrag nicht viel weiter kommen als mit den Romanen die gestern geschrieben wurden. Schönen Abend
Peter T.am 15.09.2023 | 15:51
Sie haben doch einen Anwalt eingeschaltet, daher sollte DIESER Ihnen doch auch die erhofften Fragen beantworten... Und da Sie ja nur auf Ihre Fachinformatiker Umschulung bestehen, dann mal los, der Anwalt freut sich über Arbeit. :-) EMR wird es nicht geben, da ja alle einig sind, dass Sie nur in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können. Aber auch da gibt es vielleicht Büroarbeiten, also ist noch gar nicht gesagt das es überhaupt dazu kommt, falls der AG, nach Anfrage, doch noch einen andren Job für Sie bereit stellen kann. Sie werden hier ohne Hintergrundwissen, bzw ohne Zugriff auf Ihre Daten keine Antwort erhalten können, die Ihnen irgend wie verbindlich etwas bringt...
V.W.am 15.09.2023 | 16:44
Nun, es geht darum wie es in meinem Leben weitergeht. Da werden in den nächsten Tagen entscheidene Gespräche statt finden. Keine Sorge nächsten Monat nächste Woche oder wann auch immer werde ich gewiss nicht mehr Fragen stellen:) Ich finde es legitim sich so gut wie möglich zu informieren und habe niemanden gezwungen meine Fragen zu beantworten oder auch nur diese zu lesen. Vielen Dank
Soam 15.09.2023 | 17:48
Ich kenne 2 Fälle, wo folgendes funktioniet hat, allerdings beim Arbeitsamt: Die betreffenden Personen haben sich ca. 20 Mal auf die betreffenden Stellen als Ungelernte beworben und dann der AfA mitgeteilt, dass sie überall abgelehnt wurden und ohne Umschulung keine Chance haben. Die Bewerbungsschreiben und wenn vorhanden, Ablehnungen, haben sie gleichzeitig im Gespräch vorgelegt. SIe bekamen noch im selben Gespräch die Zusage der Kostenübernahme für die Umschulungen.
Berufam 15.09.2023 | 19:25
Mein Vater hat immer gesagt:"Junge, lerne einen anständigen Beruf. Bei der Rentenversicherung kannst Du immer noch arbeiten"!
Hicksam 15.09.2023 | 19:41
Und das Flaschenpfand steigt auch nächstes Jahr. Weil er ja als Ungelernter zu wenig verdient. Er ist dann schließlich im Niedriglohnbereich.
V.W.am 15.09.2023 | 19:45
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Nun evtl. können Ärzte oder Psychologen, die ja an Arbeit erkrankte Menschen wieder fit kriegen sollen, schon mit ihrem Sachverstand prognostizieren, welche Form der Arbeit, nicht zu rezidivierenden Erkrankung führt, meinen Sie nicht auch? "Dass es nicht erst kommt zum Knaxe, erfand der Arzt die Prophylaxe. Doch der Mensch der Tor, beugt sich lieber der Krankheit, statt ihr vor" Mussten wir an den St. Ursula Schulen zu Beginn dieses Jahrtausends auswendig lernen....
BEDAZam 15.09.2023 | 19:49
Interessiert kein Schwein, ob eine soziale Stellung gehalten werden kann oder nicht. Mindestlohn, Bürgergeld und GruSi sind von staatswegen als auskömmlich definiert.
Abschlägeam 15.09.2023 | 19:59
Sie haben zwar nun schon einiges über sich berichtet, z.B. dass Sie zig Jahre in der Altenpflege tätig waren. DAS übrigens ist u.a. auch ein Bereich, in dem Fachkräftemangel herrscht... Sie haben aber noch nicht erzählt, wie lange Sie noch vor sich haben bis zu Ihrer Rente. Und wie weit Sie überhaupt mit Ihrem Studium schon gekommen waren. Wie lange also würde es noch dauern, bis Sie 'prüfungsbereit' wären? Und warum eigentlich versuchen Sie nicht, Maßnahmen über andere Leistungsträger fördern zu lassen? Sie sind ja wohl nur in Ihrem Beruf unter drei Stunden erwerbsfähig, ansonsten aber 'überall' ganz normal (also über sechs Stunden). Und vor 1961 sind Sie ja wohl nicht geboren? Sonst hätten Sie Anspruch auf eine halbe EM-Rente, weil im Beruf nicht mehr geht. Was haben Sie schon mit Ihrem derzeitigen Arbeitgeber besprochen (oder haben Sie keinen mehr?? - dann erst Recht andere Leistungsträger, z.B. Bundesagentur für Arbeit), inwieweit Sie mit einem IT-Abschluss bei ihm einsetzbar wären. Böte sich doch an, Sie kennen das Thema Pflege und programmieren künftig die Abrechnungsprogramme, so dass auch die 80-jährigen Pflegebedürftigen die Abrechnungen endlich mal verstehen könnten. Und 'Vorwissen' haben Sie ja wohl zumindest mit den gängigen Programmiersprachen schon, das brauchts doch wirklich nur noch ein paar Wochen und dann marschieren Sie zu einer 'externen Prüfung' bei der IHK. Sie müssen doch nur selbst aktiv werden. Und zwar in positive Richtungen und nicht in der Hoffnung auf monate-/jahreslanges Aussitzen, bis das Sozialgericht dann irgend etwas für Sie entscheidet. Suchen Sie sich die entsprechenden Förderprogramme raus, die es teilweise auch nur als Darlehn gibt, aber immerhin. Ziehen Sie das Ding durch und bewerben sich dann, entweder bei Ihrem Noch-Chef und wenn der schon Ex ist, dann eben woanders. Und mit Ihrer bereits vorhandenen Examinierung haben Sie ja auch die Qualifikationen, Alltagsbetreuung für Senioren zu machen, damit finanzieren Sie dann bis zum IT-Fachmann Ihren Lebensunterhalt. Aber nun gut, da Sie ja lieber vor Gericht ziehen wollen, anstatt Ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, wird dann Ihr Anwalt Ihnen in den nächsten Tagen sicherlich die doch recht aussichtslosen Chancen darlegen. (Das Geld für den könnten Sie z.B. auch in Ihr Studium investieren...) - und nein, bitte nun dies nicht kommentieren, ist nur für Ihre vielen Gedanken gedacht, die Sie sich ja machen. Vielleicht ist etwas dabei, auf was Sie selbst noch gar nicht gekommen waren. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Punkteam 15.09.2023 | 20:14
Frage mich gerade, wieso dann für einen Rentenpunkt von 37,60 € ein Durchschnittseinkommen von jährlich derzeit 43.142,-- € nötig ist. Und 2024 soll es 45.358,-- €, also 3.779,83 €/Monat betragen. Müsste dann nicht das Durchschnittseinkommen der Mindestlohn sein? Gerade die Rentenversicherung wird das doch beantworten können, oder?
V.W.am 15.09.2023 | 21:36
Das mit der Arge wurde mir abgeraten, da in D bei Menschen, die >= 15 Jahre rentenversicherungspflichtig tätig waren, und gesundheitsbedingt ihren alten Job nicht mehr ausführen können die DRV zuständig ist. Da rührt in der Arbeitsagentur keiner einen Finger. Und ich weiß jetzt nicht weshalb ich mich entschuldigen sollte einen Antrag auf ne Umschulung gestellt zu haben??? Es verhält sich nicht so, dass ich geplant habe krank zu werden um einen "gutdotierten Job" bzw. den Weg dorthin finanziert zu bekommen.
V.W.am 15.09.2023 | 22:24
Wo gibt es die "entsprechenden Förderprogramme, die es teilweise auch nur als Darlehn gibt"?
Abschlägeam 15.09.2023 | 23:14
Bitte selbst googeln, da kocht jedes Bundesland auch gern mal seine eigene Flädlesuppe. Stichwort z.B. Bildungsprämie und dann schauen Sie weiter. Etwas Eigeninitiative darf schon sein, gelle ;-)
Jetzt ist aber mal gut!am 16.09.2023 | 05:32
So langsam werden Ihre Fragen hier nur noch peinlich. Sie müssen doch merken, dass Sie hier eben nicht Ihre Wunschantwort erhalten. Wenn Sie glauben, Ihr Anliegen rechtlich erkämpfen zu müssen, machen Sie das. Zu den Erfolgsaussichten haben Sie ja schon genug erfahren. Jetzt können Sie versuchen, das Beste für sich herauszuholen, ob das allerdings gelingt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ein Vorteil eines anonymen Forums ist eben auch, dass man die ungeschminkte Wahrheit gesagt bekommt. Damit müssen Sie jetzt selber umgehen lernen.
Mögliche Alternativeam 16.09.2023 | 14:23
Hier ein Zitat von Ihnen aus dem ersten Faden: "Nun meinte mein Reha- Berater, dass ich aufgrund meines Studiums eher nicht mit einer Umschulung rechnen könne, da ich ja schon Qualifikationen habe und ich solle einen Quereinstieg versuchen. Dabei würden auch bezahlte Praktika seitens der DRV als Unterstützung angeboten werden können. Ziel ist es dann wo man ein Praktikum macht übernommen zu werden." Wenn es zu einer Übernahme kommt, besprechen Sie mit Ihrem AG die Möglichkeit, mit Unterstützung der Firma einen Abschluss nachholen zu können. Sei es, in dem Sie zeitweise freigestellt und/oder durch ein AG-Darlehen unterstützt werden. Im Gegenzug bieten Sie Ihrem AG an, für X Jahre nicht die Stelle zu wechseln.
Larezam 16.09.2023 | 15:14
Relevant ist an dieser Stelle „ob“ LTA angezeigt sind - da folgt die DRV oft. Beim „wie“ sieht das anderes aus, i.d.R. fehlt der Rehaklinik dafür auch die Expertise; hier spielen sehr viele nicht gesundheitliche Umstände eine Rolle.
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