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Experten-Antwort

Wer ist für mich zuständig bei REHA???

von Geli0918.04.2011 | 22:25
2608 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Heute verwies mich erst die die KK zum DRV dann der DRV zur KK. Ich bin 58 und Renterin wegen voller Erwerbsminderung seit 2006,dies gewährt wurde auf Grund der Arbeitsmarktlage da ich nicht vermittelbar durch die Chronische Krankheit COPD III mit Lungenemphysem bin eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Außer der Lungenkranheit habe ich einen HW und Bandscheibenschaden was auch Chronisch ist .Bluthochdruck,und seit Februar die Gewissheit das ich Darmkrebs habe die OP war bereits. Mein HA sagte ich solle zur REHA was ich auch gern nutzen möchte,denn auch Psychisch geht es mir nicht gut.Ich habe eine kleine Klinik gefunden die alle Krankheiten umfasst so würde ich ich keine 3 verschiedene Rehas machen müssen sondern nur eine das würde dem Kostenträger Geld sparen.Die klinik hat mir am Telefon gesagt ich soll den Antrag sofort stellen wenn die zusage kommt dauert es maximal 14 Tage das sie mich aufnehmen könnten. An wen muss ich mich nun wenden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Geli09,

grundsätzlich ist zu sagen, dass sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringen können.

Ziel der Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, durch die Abwendung einer Erwerbsminderung oder durch die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der geminderten Erwerbsfähigkeit das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.

Das Vorliegen von Erwerbsminderung führt nicht grundsätzlich zum Leistungsausschluss. Es muss allerdings insoweit eine Erfolgsaussicht bestehen, dass die Erwerbsminderung durch die Rehabilitation voraussichtlich beseitigt werden kann.

Sie teilen mit, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente seit 2006 beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung hat daher zu prüfen, ob durch Reha-Leistungen eine Weitergewährung der Rente verhindert werden kann. Bei einer auf Dauer gewährten Rente ist hiervon nicht auszugehen.

Der Gesetzgeber hat durch den § 14 SGB IX eine wiederholte Weiterleitung von Reha-Anträgen entgegen gewirkt.

Nach § 14 SGB IX hat lediglich der erstangegangene Reha-Träger die Möglichkeit, den Antrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen an den seiner Auffassung nach zuständigen Reha-Träger weiterzuleiten.

Eine erneute Weiterleitung durch den zweitangegangenen Reha-Träger ist nicht zulässig.

Es ist allerdings zu beachten, dass eine Weiterleitung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX nicht vorliegt, wenn ein Reha-Träger einen Antrag erkennbar für einen anderen Reha-Träger aufnimmt.

Wenn also die zuständige Krankenkasse mit Ihnen einen Antrag aufnimmt, mit der Absicht, diesen bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, so ist die Deutsche Rentenversicherung der erstangegangene Träger. Die Rentenversicherung kann somit den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist an die Krankkasse weiterleiten, wenn die Voraussetzungen für eine Reha über die gesetzliche Rentenversicherung nicht erfüllt sind.

Die Krankenkasse kann dann als zuständiger Träger die Reha-Leitung erbringen.

In der Praxis ist dieses Verfahren üblich. Dadurch kann die Krankenkasse eine Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung im Vorfeld ausschließen.

Da Sie eine Arbeitsmarktrente beziehen, gehen wir davon aus, dass die Rente befristet ist. Daher wurden Sie vermutlich von Ihrer Krankenkasse an die Rentenversicherung verwiesen.

Es wäre daher auch am sinnvollsten, den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Wenn dort festgestellt wird, dass die oben genannten Voraussetzungen für ein Reha nicht vorliegen, wird der Antrag an die Krankenversicherung weitergeleitet.

Sofern Sie eine Dauerrente beziehen, können Sie den Antrag direkt bei der Krankenkasse stellen.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich können Sie sich unter www.gemeinsame-servicestelle.de auch an die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation wenden.

Dort erhalten Sie eine neutrale unabhängige Beratung im Bereich Rehabilitation.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sozialröchler?am 19.04.2011 | 00:29
Hier werden Sie geholfen: http://www.reha-servicestellen.de/
Sozialröchler?am 21.04.2011 | 08:32
Über www.gemeinsame-servicestelle.de sind die Reha-Servicestellen nur im Grüß-Gott-Ländle zu erreichen (Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg). Ein Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation gliedert sich nach Postleitzahlen oder Ort und ist im Internetangebot www.reha-servicestellen.de abrufbar. So steht es sogar unter dem betreffenden Link der DRV Ba-Wü! :P http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de/sid_73137A95A26D4E5…
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