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Werde ausgesteuert! Falle in ALG1! Kann nicht mehr! Für Rente zu jung!!!! Was tun?

von einfach_nur_fertig04.06.2009 | 15:48
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo! ich bin am ende. vielleicht kann mir ja jemand einen tip geben. ich werde ausgesteuert und falle dann nahtlos ins alg1. mir stehen 12 monate zu. war noch nie in alg! für einen rentenantrag bin ich zu jung. bin 39! habe 2 wiedereingliederungen und div. andere versuche hinter mir wieder in meinem job (kaufmann) auf die beine zu kommen. es geht nicht. zumindest evtl. bei dieser firma nicht mehr! wer kann mir folgendes beantworten? bekomme ich stress, wenn ich mein arbeitsverhältnis fristgerecht kündige. mit dem grund, dass es einfach nicht mehr geht. gesundheitlich! macht mir dann das amt probleme (wg. sperre) macht mir der rententräger probleme (falls ich dann doch noch einen rentenantrag stellen sollte). wer kennt sich hier ein wenig aus? danke

4 Antworten

Katzenjammeram 04.06.2009 | 16:23
Nun mal mit der Ruhe ! So schnell ist man nicht am Ende. Zunächst würde mich interessieren, wieso man mit 39 Jahren zu jung für die Rente ist, wenn scheinbar gravierende gesundheitliche Probleme vorliegen. Da gibt es wesentlich Jüngere, die eine Rente in Anspruch nehmen mussten. Jede Eigenkündigung zieht in der Regel eine Sperrzeit beim ALG-Bezug nach sich. Für eine Kündigung besteht doch auch gar kein Grund. Wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen stimmen und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine weitere Berufstätigkeit zulassen, können Sie zu jeder Zeit einen Rentenantrag stellen. Über die Erfolgsaussichten kann mangels Detailkenntnis keine Prognose abgegeben werden.
Corlettoam 04.06.2009 | 16:13
Ob eine Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses eine Sperre zur Folge haben wird , sollten Sie im Voraus direkt mit der Agentur für Arbeit abklären. Wenn Sie die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit einen Attest ihres Arztes belegen können, dürfte diese Eigenkündigung eigentlich keine Sperre zur Folge haben. Dies können und sollten Sie aber direkt mit der AfA VORHER absprechen ! Nur die AfA kann ihnen dies rechtsverbindlich sagen. Zu bedenken ist aber, das eine Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht anzuraten ist. Sie würden damit freiwillig und eigentlich ohne Zwang, die Chancen auf eine eventuelle Abfindung und alle andere Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber verwirken. Sie sollten sich hier unter Umständen bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erkundigen, ob in ihrem Fall eine Eigenkündigung sinnvoll ist oder eben nicht. Wenn Sie nach der Austeuerung aus der Krankenkasse bei der Agentur für Arbeit einen ALG I Antrag im Rahmen der sog. Nahtlosigkeistregelung stellen, wird und muß seitens der AfA sofort deren ärztlicher Dienst eingeschaltet werden. Dieser überprüft - in der Regel nur rein papiermässig und Sie werden nicht untersucht ! - ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA. Diese Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA ist definiert auf " nur " 15 Wochenstunden. Um ALG I zu bekommen müssen Sie also mind. 15 Stunden pro Woche arbeitsfähig sein, da sonst die AfA ihnen kein ALG I zahlen kann und auch lt. Gesetz nicht darf. ALG I kann n u r bei Arbeitsfähigkeit gezahlt werden und wenn Sie der Arbeitsvermittlung auch zur Verfügung stehen. Sie sind also gut beraten wenn Sie dies tun - natürlich unter Angabe ihrer Erkrankungen/Einschränkungen. Stellen Sie sich " bockig " ( ich bin krank und kann nichts machen ) gibt es kein ALG I. Ihre Erkrankung steht dann aber einer Vermittlung praktisch im Wege , sodass ihre Arbeitsfähigkeit nur " fingiert " wird - also nur auf dem Papier besteht . Die AfA wird in der Praxis für Sie keine Vermittlungensbemühungen einleiten und auch von Ihnen werden - in der Regel - keine Bewerbungen und andere Bemühungen um einen Arbeitsplatz verlangt. Desweiteren wird Sie die AfA dann auch ganz kurzfristig zur EM-Rentenantragstellung innerhalb einer Frist auffordern, da ihre Erwerbsfähigkeit ja offensichtlich stark gefährdet ist bzw. schon gar nicht mehr besteht. Kommen Sie der EM-Antragstellung nicht fristgerecht nach, wird die AfA die Zahlung des ALG einstellen. Eine Eigenkündigung oder Kündigung hat auf die Rentenversicherung sowie ein eventuell dann laufendes EM-Antragsverfahren keinen Einfluss oder Auswirkungen.
Seltsam-allesam 04.06.2009 | 18:52
Viele Fragen: - darf der Arzt dann nicht weiter AU schreiben? - wie will man sich arbeitslos melden für 15 Stunden, wenn man einen Job hat? - was erfährt der Arbeitgeber und wie soll man ihm das erklären? - was soll dann die ganze Nahtlosigkeitsregelung?
Hinzam 05.06.2009 | 11:35
Ich stimme Katzenjammer zu. Die Rente wird nach dem Durchschnitsverdienst bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet.
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