Die Berücksichtigung von Entgelt, das aufgrund von Überstunden erzielt wurde, ist grundsätzlich möglich. Hierbei kommt es jedoch auf zahlreiche Faktoren bzw. Voraussetzungen an, bei deren Erfüllung diese Mehrarbeit bei der Übergangsgeldberechnung Einfluss nimmt. Hierbei gilt das Prinzip, dass die Überstunden, die außerhalb der tariflich vereinbarten Arbeitszeit geleistet werden, in einer gewissen Regelmäßigkeit erzielt werden.
Sofern Ihnen die Umschulung bereits bewilligt wurde, setzen Sie sich daher bitte mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung, um ihm die von Ihrem Arbeitgeber beabsichigte Auszahlung der Überstunden anzugeben und die zu erwartende Höhe des Übergangsgeldes abzuklären.