Hallo Ela Herzchen,
zu Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie sich bezüglich der Höhe einer Betriebsrente bitte direkt an den Arbeitgeber bzw. die Zahlstelle der Betriebsrente wenden müssen.
Sofern sich Ihre Anfrage auf die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, auf welche ein Anspruch mit Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren besteht, können Sie die Höhe der jährlich übersandten Renteninformation entnehmen.
Eine Pauschalaussage ist hier nicht möglich, da sich die Rentenhöhe u.a. nach dem individuellen Versicherungsverlauf richtet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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