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Experten-Antwort

Wertguthaben Übertragung und Arbeitslosengeld

von HHR18.06.2024 | 10:35
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 61 Jahre alt und bin 45 pflichtversichert. Ich verliere meine Arbeit zum 01.01.25 und werde dann voraussichtlich Arbeitslosengeld beziehen. Ich habe ein Wertguthaben bei meiner Firma, das ich der Rentenversicherung übertragen möchte und mir von dort aus in monatlichen Tranchen überweisen lassen möchte. Meine Fragen lauten hierzu: kann ich die Auszahlung der Beträge aus der RV nach den zwei Jahren, die ich Arbeitslosengeld bekomme, beantragen (also erst Arbeitslosengeld, dann Geld aus Wertguthaben) oder muss ich mir das Geld aus dem Wertguthaben erst auszahlen lassen um dann Arbeitslosengeld zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

wir empfehlen unsere Ansprechpartner zum Thema Wertguthaben!

 

So erreichen Sie uns:

im Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/wertguthaben

per E-Mail: wertguthaben@drv-bund.de

per Telefon: 030 865-37226

per Fax: 030 865-31367

 

 

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo HHR, die Auszahlung des Wertguthabens kann auch einem späteren Zeitpunkt beginnen bzw. kann erst kurz vor der Möglichkeit zum Bezug einer Altersrente beginnen.

Über die Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitslosengeld informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

In dem angegebenen Link erhalten Sie weitere Informationen zum Wertguthaben.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/wertguthaben_uebertragen.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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4 Antworten

Mondkindam 18.06.2024 | 11:24
Beantragen Sie erst das Arbeitslosengeld und lassen sich danach das Wertguthaben auszahlen. So wird es normalerweise gemacht. Sie können aber auch nochmal bei der Wertguthabenstelle der DRV Bund nachfragen.
ALG1 und Wertguthabenam 18.06.2024 | 11:30
Ihr Anspruch auf ALG1 hat mit einem Wertguthaben nichts zu tun. Natürlich haben Sie, nachdem Ihr Arbeitsverhältnis endet, direkt Anspruch auf ALG1, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen dafür erfüllen. Bei Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag kann es aber zu einer zeitweilige Sperre und insgesamt zu einer Kürzung um bis zu einem Viertel der Anspruchsdauer kommen, also bei 2 Jahren Anspruch Kürzung um bis zu maximal 6 Monate. Während des ALG1-Bezuges müssen Sie natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich zum Beispiel auch bewerben. Das erläutert und prüft dann Ihr Sachbearbeiiter bei der Arbeitsagentur. Was man so hört, nehmen Zeitarbeitsfirmen auch Menschen im Alter von über 60 Jahren. Eine soziale "Hängematte" ist das also nicht.
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