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Experten-Antwort

Widerspruch eingeschränktes Gestaltungsrecht Gutachten Deutsche RV BUnd

von Susa30.01.2024 | 14:11
302 Ansichten
16 Antworten
Zum Verständnis: Ich stellte ohne Aufforderung der KK eine REHA, die genehmigt wurde (steht noch aus). Habe mir mein Gestaltugnsrecht sichern wollen und mir wurde es daraufhin eingeschränkt ohne Gutachten, daher Widerspruch von mir mit der Bitte das Gutachten zu senden. Frage: Das entbindet doch immer noch nicht die KK ohne Gutachten das Gestaltungsrecht einzuschränken und muss die DRV überhaupt ein Gutachten erstellen bevor die REHA genehmigt werden darf? Die KK macht öfters Dinge, die nicht wirklich rechtens sind, daher meine Frage. Daraufhin kam dieser Brief: Sie beantragen die Rücknahme des eingeschränkten Gestaltungsrechts für die am xy von der DRV bewilligte REHA. Nach § 10 Sozialgesetzbuch sechtes Buch erfolgt die Bewilligung durch die DRV nur, wenn die Antragstellerin neben den versicherungsrechtlichen auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese gelten als erfüllt, sobald die Erwerbstätigkeit erheblich gefärdert oder bereits gemindert ist. Als Folge daraus ist eine Rücknahme des eingeschränkten Gestaltungsrechts nicht möglich. Selbstverständlich schreiben wir die DRV an und bitten um Übermittlung des ärtzlichen Gutachtens, dass die Grundlage der Kurbewilligung (es ist eine REHA bewilligt worden) ist. Sobald das Gutachten vorliegt, werden wir es ihnen zur Kenntnisnahme übersenden. Das ist doch so nicht richtig? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2024 | 14:45

Hallo Susa,

 

grds. ist Ihre Krankenkasse berechtigt, bei entsprechenden Voraussetzungen auch nachträglich noch das Dispositionsrecht einzuschränken. Für genauere Informationen hierzu müssen wir Sie jedoch leider an Ihre Krankenkasse verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

.....am 30.01.2024 | 14:14
Habe mir Gestaltungsrecht gesichert, jetzt schränkt die KK dies ein https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/habe-mir-gestaltungsr…
KKam 30.01.2024 | 14:17
Das ist aber doch eine Sache die Sie mit der Krankenkasse und nicht mit der Rentenversicherung abklären müssen. Ob und aus welchen Gründen die Krankenkasse Ihr Gestaltungsrecht einschränkt, ist der Rentenversicherung völlig egal.
santanderam 30.01.2024 | 14:59
Susa schrieb

Mir geht es um die Frage, ob die Deutsche RV Bund ein Gutachten benötigt um die REHA zu genehmigen?

Selbstverständlich benötigt die Rentenversicherung ein Gutachten ob die REHA genehmigt wird oder nicht !
lang und breitam 30.01.2024 | 15:32
Lesen Sie nochmal das Schreiben der Krankenkasse zur Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes genau (!!) durch. Die Krankenkasse kann Sie (auch ohne Ihren eigenen Reha-Antrag) auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Dabei kann sie sich auf ein 'Gutachten' des eigenen MD (medizinischen Dienstes) berufen, das auch nach 'Aktenlage' erstellt werden kann. Es geht hier also nicht um das 'Gutachten', dass dann die Rehaklinik nach Abschluss der Reha als ausführlichen Entlassungsbericht erstellt. Diesen Entlassungsbericht darf die DRV aber nur mit Ihrer Zustimmung direkt an die KK übersenden, ansonsten erhält diese nur den Kurzbericht (den erhalten auch Sie direkt bei der Entlassung). Aber dennoch hat nun bereits Ihre DRV in den Unterlagen 'etwas', womit zusammengefasst begründet wird, weshalb Ihre Reha bewilligt wurde. Wenn dies nun von der KK angefordert und Ihnen dann übermittelt wird, schadet Ihnen das doch nicht, Sie könnten es auch selbst anfordern, aber wozu? Es ändert nichts an der Einschränkung des Dispositionsrechts, dass nun eigentlich nur bedeutet, dass Sie nicht ohne Rücksprache mit der KK die Reha z.B. gar nicht antreten dürften oder, wenn dort festgestellt würde, dass Sie voll Erwerbsgemindert sind und deshalb einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten, ohne Rücksprache mit der KK um das 'ab wann-Datum' streiten. Informieren Sie sich während der Reha bei dem dort verfügbaren 'Sozialdienst' über Ihre rechtlichen Möglichkeiten/Konsequenzen für 'nach der Reha'
Susaam 30.01.2024 | 15:51
lang und breit schrieb

Lesen Sie nochmal das Schreiben der Krankenkasse zur Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes genau (!!) durch.

Die Krankenkasse kann Sie (auch ohne Ihren eigenen Reha-Antrag) auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Dabei kann sie sich auf ein 'Gutachten' des eigenen MD (medizinischen Dienstes) berufen, das auch nach 'Aktenlage' erstellt werden kann.

Es geht hier also nicht um das 'Gutachten', dass dann die Rehaklinik nach Abschluss der Reha als ausführlichen Entlassungsbericht erstellt. Diesen Entlassungsbericht darf die DRV aber nur mit Ihrer Zustimmung direkt an die KK übersenden, ansonsten erhält diese nur den Kurzbericht (den erhalten auch Sie direkt bei der Entlassung).

Aber dennoch hat nun bereits Ihre DRV in den Unterlagen 'etwas', womit zusammengefasst begründet wird, weshalb Ihre Reha bewilligt wurde. Wenn dies nun von der KK angefordert und Ihnen dann übermittelt wird, schadet Ihnen das doch nicht, Sie könnten es auch selbst anfordern, aber wozu? Es ändert nichts an der Einschränkung des Dispositionsrechts, dass nun eigentlich nur bedeutet, dass Sie nicht ohne Rücksprache mit der KK die Reha z.B. gar nicht antreten dürften oder, wenn dort festgestellt würde, dass Sie voll Erwerbsgemindert sind und deshalb einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten, ohne Rücksprache mit der KK um das 'ab wann-Datum' streiten.

Informieren Sie sich während der Reha bei dem dort verfügbaren 'Sozialdienst' über Ihre rechtlichen Möglichkeiten/Konsequenzen für 'nach der Reha'

Ich glaube es wird nicht verstanden worum es geht. Die KK hat das Dispostionsrecht eingeschränkt OHNE ein Gutachten. Es gibt auch kein Gutachten von der DRV. Soweit ich weiß, muss es zur Einschränkung des Dispositonsrechtes seitens der KK ein Gutachten vorliegen, welches es nicht gibt.
lang und breitam 30.01.2024 | 16:23
Susa schrieb

Ich glaube es wird nicht verstanden worum es geht. Die KK hat das Dispostionsrecht eingeschränkt OHNE ein Gutachten. Es gibt auch kein Gutachten von der DRV. Soweit ich weiß, muss es zur Einschränkung des Dispositonsrechtes seitens der KK ein Gutachten vorliegen, welches es nicht gibt.

doch, genau das habe ich verstanden. Entfällt aber in dem Fall, weil die DRV bereits festgestellt hat, dass ein Reha-Bedarf vorliegt, sonst hätte sie Ihnen die Reha gar nicht bewilligt. Können Sie aber hier im Forum nicht abschließend klären, weil es ein Ding zwischen Ihnen und der Krankenkasse ist. Warten Sie doch sonst überhaupt erst einmal ab, was die Reha Ihnen nun bringt. Dann können Sie sich immer noch mit allen möglichen 'müsste aber' rumplagen (dann aber besser mit Hilfe eines Fachanwaltes oder Sozialverbandes).
KKam 30.01.2024 | 16:28
Susa schrieb

Ich glaube es wird nicht verstanden worum es geht. Die KK hat das Dispostionsrecht eingeschränkt OHNE ein Gutachten. Es gibt auch kein Gutachten von der DRV. Soweit ich weiß, muss es zur Einschränkung des Dispositonsrechtes seitens der KK ein Gutachten vorliegen, welches es nicht gibt.

Ich glaube Sie haben nicht verstanden oder wollen nicht verstehen, dass es eine Angelegenheit zwischen Ihnen und der Krankenkasse ist und die Rentenversicherung dabei nicht involviert ist. Falls Sie nicht in der Lage sind, mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen wenden Sie sich an das Forum der Krankenkasse. https://www.krankenkassenforum.de/…
lang und breitam 30.01.2024 | 17:47
Susa schrieb

Genau das ist aber nicht richtig, nur weil die REHA genehmigt wurde.....

Dann ärgern Sie sich doch einfach weiter und streiten mit wem auch immer, anstatt sich einfach möglichst stressfrei um Ihre Gesundheit zu kümmern.
KSCam 30.01.2024 | 19:01
Susa schrieb

Genau das ist aber nicht richtig, nur weil die REHA genehmigt wurde.....

Aus DRV Sicht ist doch alles klar: Siehaben Reha beantragt und diese genehmigt bekommen.und nun warten Sie das Ergebnis der Reha ab. Warum Händeln Sie nun hier im Forum um Dinge, die der DRV und deren Mitarbeiter völlig egal sind? Wenn Sie - warum auch immer- mit Ihrer Krankenkasse streiten wollen, dürfen Sie das tun, nerven aber damit bitte nicht hier im Forum. Die DRV hat mit Ihrem Zickenkrieg nichts am Hut.
Bitte nicht!am 30.01.2024 | 20:42
lang und breit schrieb

Lesen Sie nochmal das Schreiben der Krankenkasse zur Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes genau (!!) durch.

Die Krankenkasse kann Sie (auch ohne Ihren eigenen Reha-Antrag) auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Dabei kann sie sich auf ein 'Gutachten' des eigenen MD (medizinischen Dienstes) berufen, das auch nach 'Aktenlage' erstellt werden kann.

Es geht hier also nicht um das 'Gutachten', dass dann die Rehaklinik nach Abschluss der Reha als ausführlichen Entlassungsbericht erstellt. Diesen Entlassungsbericht darf die DRV aber nur mit Ihrer Zustimmung direkt an die KK übersenden, ansonsten erhält diese nur den Kurzbericht (den erhalten auch Sie direkt bei der Entlassung).

Aber dennoch hat nun bereits Ihre DRV in den Unterlagen 'etwas', womit zusammengefasst begründet wird, weshalb Ihre Reha bewilligt wurde. Wenn dies nun von der KK angefordert und Ihnen dann übermittelt wird, schadet Ihnen das doch nicht, Sie könnten es auch selbst anfordern, aber wozu? Es ändert nichts an der Einschränkung des Dispositionsrechts, dass nun eigentlich nur bedeutet, dass Sie nicht ohne Rücksprache mit der KK die Reha z.B. gar nicht antreten dürften oder, wenn dort festgestellt würde, dass Sie voll Erwerbsgemindert sind und deshalb einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten, ohne Rücksprache mit der KK um das 'ab wann-Datum' streiten.

Informieren Sie sich während der Reha bei dem dort verfügbaren 'Sozialdienst' über Ihre rechtlichen Möglichkeiten/Konsequenzen für 'nach der Reha'

Oh nein. @siehe hier treibt wieder sein Unwesen nur unter neuem Namen. Diese überflüssige Textfülle identifiziert ihn zweifelsfrei. Das heißt wieder lange, überflüssige Kommentare. Jetzt sind schon zwei psychisch Erkrankte hier unterwegs.😩
Meine Güteam 30.01.2024 | 20:45
..... schrieb

Das hat Sie im Krankenkassenforum schon thematisiert gehabt, als "Elch"

https://www.krankenkassenforum.de/viewtopic.php?t=21675&start=15

Mensch Susa Du hast ganz schwer einen an der Waffel und das hat Deine Krankenkasse auch erkannt!
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