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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Rentenbescheide wegen teilweiser Erwerbsminderung

von Dieter21.08.2022 | 19:44
1836 Ansichten
3 Antworten

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Meine Frau hat gegen die Ablehnung des Antrags auf Erwerbsminderung Widerspruch eingelegt mit der Folge, dass eine teilweise Erwerbsminderung bewilligt wurde. Damit sind wir nicht einverstanden und möchten Widerspruch einlegen. Die im Forum bereits aufgeführte Verfahrensweise https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/ablehnu… ist logisch und nachvollziehbar. Im Bescheid ist aber aufgeführt, dass dieser Bescheid aufgrund unseres Widerspruches ergangen ist und dem Widerspruch damit in vollem Umfang abgeholfen worden ist. Hat dies Auswirkungen auf die eine weiteres Widerspruchsverfahren (z.B. Berücksichtigung von Gründen?)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter,

wenn im Rahmen des Widerspruchs gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente (war offenbar komplett abgelehnt worden) jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente zuerkannt wurde, können Sie dagegen nur Widerspruch gegen die Berechnung / die angerechneten Zeiten Widerspruch einlegen, nicht gegen die Rentenart. Wenn Sie mit dem Ziel der Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente gegen die Entscheidung vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb der Klagefrist Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.

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2 Antworten

Erklärbäram 22.08.2022 | 08:55
Spontan würde ich sagen, dass dann jetzt der Klageweg beschritten werden muss. Steht denn in dem von Ihnen zitierten Bescheid, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch eingereicht werden kann? Würde mich überraschen. Denn die nächste Stufe nach dem Widerspruch müsste besagte Einreichung einer Klage sein. Sonst wäre das ja eine Endlos-Schleife mit Widerspruchsverfahren. Die Klage sollte allerdings fachlich begleitet/unterstützt werden. Also Sozialverband, Anwalt etc. Und natürlich Ärzte. Aber vielleicht meldet sich ja noch ein Jurist hier.
Valzuunam 22.08.2022 | 13:18
Eventuell kommt noch ein Bescheid über die volle Rente; zwei Bescheide zu unterschiedlichen Zeitpunkten sind nicht ungewöhnlich. Anrufen und nachfragen?!
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