Hallo Dieter,
wenn im Rahmen des Widerspruchs gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente (war offenbar komplett abgelehnt worden) jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente zuerkannt wurde, können Sie dagegen nur Widerspruch gegen die Berechnung / die angerechneten Zeiten Widerspruch einlegen, nicht gegen die Rentenart. Wenn Sie mit dem Ziel der Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente gegen die Entscheidung vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb der Klagefrist Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.