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Widerspruch und Hinzuverdienst

von Werkannhelfen07.10.2026 | 17:31
35 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, meine EMR wurde nicht mehr bewilligt, der Gutachter hat mich mit mehr als 6 Stunden zum arbeiten begutachtet. Ich bin jetzt im Widerspruch. Ich habe einen Minijob und arbeite 2,5 Std. 3x/Woche. Leider reicht das Geld vorne wie hinten nicht. Arbeitslosengeld bekomme ich keines und beim Bürgergeld sind wir keine 100 Euro über der Grenze, Wohngeld auch abgelehnt. Da jetzt eh alles teurer wird, wird es sehr sehr eng. Jetzt hat mein AG gemeint, wir könnten probieren, ob ich auf TZ gehe und ca. 4 Std. arbeiten könnte. Ich finde das schon ein grosszügiges Angebot von ihm. Er meinte gleich dazu, wenn es körperlich nicht geht, können wir jederzeit wieder runter auf Minijob gehen. Jetzt ist meine Frage, wenn man im Widerspruch wegen der vollen EMR ist (es war eine Arbeitsmarktrente im Bescheid stand auch nichts dass die TEMR unbefristet ist etc) auf eine TEMR gehen möchte, wie kann sich sowas auswirken, bzw. hat das schon mal jemand gemacht und wie hat sich die RV verhalten? VDK hat im Woderspruch schon den Antrag gestellt, dass es auf medizinische Rente hinauslaufen soll. Ich möchte keine Diskussion breittreten von wegen, wenn man krank ist und EMR bekommt kann man nicht arbeiten oder wenn man mehr arbeiten möchte, kann man nicht krank genug sein.. Wenn ich könnte würd ich am liebsten wiedrr gesund sein, aber der Staat zwingt mich zum arbeiten, dass alle Rechnungen bezahlt werden können. Ich will einfach nur wissen, wie es sich verhält und ob jemand Erfahrung hat. Leider habe ich erst Anfang November einen Termin beim VDK bekommen. Ich danke im Voraus

2 Antworten

EMam 07.10.2026 | 17:57
Mit 4 Stunden beweisen Sie, dass Sie höchstens teilerwerbsgemindert sind, eine Beschäftigung haben Sie auch, von daher ist eine Arbeitsmarktrente dann auch nur noch Utopie. Das alles in einem Widerspruchsverfahren ist sicher nicht vorteilhaft für Sie. Da jeder Fall individuell ist, werden Ihnen Erfahrungswerte anderer, wenn Sie denn überhaupt welche genannt bekommen nicht helfen.
Uweam 07.10.2026 | 19:08
Sie hätten im Abschnitt „Ende Ihrer Rente“ lesen können, ob ihre teilweise Erwerbsminderungsrente unbefristet in der Arbeitsmarktrente war. Da hätte dann gestanden, dass statt der Arbeitsmarktrente nach Ablauf, die teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, falls Sie keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.
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