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Widerspruchsverfahren

von Sonnenblume10.06.2013 | 16:08
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7 Antworten

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Ich habe mal eine Frage an den DRV Experten: Wenn dem 1. Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird mit der Begründung: -...weil die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Und dann nach dem Widerspruch, dass Schreiben von der DRV kommt: -Ich ZITIERE aus dem Schreiben : "Für die Beurteilung ob Sie, berufsunfähig, erwerbsunfähig, teilweise oder voll erwerbsgemindert sind, reichen allein "medizinische Sachverhalte" nicht aus... Warum sind einerseits die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt (bei der Ablehnung) und andererseits nach dem Widerspruch, reichen die medizinischen Sachverhalte nicht aus??? Könnte mir das bitte jemand mal erläutern, Danke!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

???am 10.06.2013 | 19:15
Ich vermute mal, dass damit gemeint wird, dass es nicht ausreicht, dass Sie an einer bestimmten Erkankung leiden. Diese Krankheit muss auch Ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend einschränken. Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie die im Widerspruchsbescheid angegebene Telefonnummer anrufen und dort nachfragen.
Dr. Freyam 11.06.2013 | 08:36
Ein " medizinischer Sachverhalt " alleine sagt zur Erwerbsfähigkeit gar nichts aus. Entscheidend ist, ob sich dieser med. Sachverhalt - also auf deutsch diese Erkrankung(en) - auf die Erwerbsfähigkeit negativ auswirkt. Dies scheint bei ihnen aus Sicht der RV nicht der Fall zu sein, sonst wäre die Rente jetzt nicht schon das zweite Mal ( Erstanatrag und Widerspruch ) abgelehnt worden. Sie sind also ganz offensichtlich nicht EM und wwerden auch vor dem SG kaum eine Chacne haben diese zu bekommen. Diesem Fakt sollten Sie sich stellen..
Otto N.am 11.06.2013 | 11:38
Zitat von Sonnenblume anzeigenausblenden
Es ist genau so, wie ich bereits an anderer Stelle schrieb. Das Gutachten war völlig korrekt und ist nicht deshalb ungünstiger ausgefallen, weil der begutachtende Arzt Streit mit Ihrem behandelnden Arzt hatte. Käme so etwas raus, würde der Arzt sofort seine Zulassung verlieren. Vermutlich war es genau umgekehrt und ihr behandelnder Arzt wollte seinen früheren Partner diskreditieren. Ihr abgelehnter Rentenantrag bestätigt meine Vermutung!
Sonnenblumeam 11.06.2013 | 15:41
@ Dr. Frey + @ Otto N ....das war ja nicht das einzige Gutachten über meine Erkrankung, bei der 1. Ablehnung! Dieses Gutachten ist, wie bereits beschrieben "negativ" ausgefallen. Aber das zweite Gutachten auf einem anderen Fachgebiet, bei einem anderen Mediziner ist ja "positiv" (volle EMR) ausgefallen. Und das neue Gutachten nach meinem Widerspruch ist ja auch "positiv" für mich ausgefallen! Ich habe es bereits auch von der DRV ausgehändigt bekommen. Desweiteren habe ich auch mehrere fachärztliche Befundberichte eingereicht die für mich genau so "positiv" sind. Wenn man das so als "positiv" beschreiben kann wenn man krank ist. Eine Rente einzureichen, macht man ja nicht aus Spass, da steckt in den meisten Fällen auch ein richtiges Schicksal dahinter, das man nicht immer unbedingt preis geben will. Ich würde alles dafür tuen um wieder gesund zu werden, aber ich gehöre zu denen, wo man die Krankheit als endtgültig ansehen muss und so was ist kein Schmarn, wo man als Simulant hingestellt werden muss!
Sonnenblumeam 11.06.2013 | 15:46
Zitat von Dr. Frey anzeigenausblenden
Sorry! Herr Dr. Frey! Aber da haben sie wohl was falsch verstanden! Der Widerspruch ist in Bearbeitung, er ist nicht abgelehnt worden!!! Deshalb auch meine oben gestellte Frage! Ich bin nach dem Widerspruch zu einem Gutachter geschickt worden, wie gesagt das Gutachten liegt mir vor und ist "positiv". Meine Frage war nur, warum dieses Schreiben, was nachträglich kam und mein jetztiger Arbeitgeber ausfüllen muss.
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