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Widerspruchsverfahren EU-Rente und nicht ausgeschöpfter Krankengeldbezugszeitraum

von rick19.07.2007 | 17:20
1746 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Antrag auf Weiterzahlung einer bis 31.08.07 befristeten EU-Rente wurde von der DRV abgelehnt. Widerspruchsverfahren gegen den ablehnenden Bescheid läuft noch. Normal dann ab 1.9.07 Meldung bei der Agentur für Arbeit zwecks Zahlung ALG I ( noch die vollen 12 Monate zur Verfügung ) ABER : Es besteht aus Krankengeldzahlung v o r befristung der vollen EU-Rente , ein noch nicht ausgeschöpfter Zeitraum von ca. 30 Wochen Krankengeldbezuges. Lebt dieser Anspruch dann nicht ab 1.9. neu auf und erst n a c h Ablauf der 30 Wochen ist die Agentur für Arbeit dann mit ALG I zuständig ? Oder ist es so, das der v o r der Rente nicht ausgeschöpfte Zeitraum des Krankengeldbezuges einfach unten den Tisch fällt ?? Für eine konkrete Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo rick,

da es sich bei der von Ihnen angesprochenen Frage um eine Frage aus dem Krankenversicherungsrecht handelt, können wir hier in diesem Forum leider keine Auskunft geben. Ich kann Ihnen daher - wie KSC - nur empfehlen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

8 Antworten

KSCam 19.07.2007 | 19:42
Ihre Frage sollten Sie an Ihre Krankenkasse richten, die entscheiden, ob und wie lange Krankengeldansprüche bestehen.
KSCam 19.07.2007 | 19:56
sorry, aber ne originellere Lösung sehe ich nicht. (wenn jemand arbeitsunfähig ist entscheiden nun mal die Kassen - und ob Sie das sind, weiß niemand im Forum)
rickam 19.07.2007 | 19:48
@KSC Danke für Ihre Antwort. Sie scheinen ja immer so prima Hinweise zu haben ( siehe auch Ihre Antwort auf den Beitrag von Wolfgang ).... Auf Ihre Idee direkt die KK anzurufen, wäre ich echt nicht selbst gekommen....
Antoniusam 19.07.2007 | 22:01
..........warum tun Sie es denn dann nicht ?
Antoniusam 20.07.2007 | 02:46
Auf Ihren Beitrag vom 19.07.2007, 19:55 Uhr habe ich übrigens bereits geantwortet. (Wenn auch nicht in Ihrem Sinne) MfG
Antoniusam 20.07.2007 | 14:47
Sie sollten unverzüglich Ihre Krankenkasse wechseln ! Wenn solche Fragen überhaupt jemand VERBINDLICH beantworten können sollte, dann doch wohl die Stelle, die für die Krankengeldzahlung zuständig ist. Nämlich: Die Krankenkasse ! MfG
Laraam 20.07.2007 | 13:38
Nachtrag: http://lexetius.com/1998,155 Auszug aus dem Text: Bundessozialgericht Wiederaufleben - Krankengeldanspruch - Nichtausschöpfung des Anspruchs - zwischenzeitlicher Bezug einer EU-Rente - Inhalt eines Grundurteils Ein früher nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld lebt nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wieder auf. BSG, Urteil vom 29. 9. 1998 - B 1 KR 5/ 97 R (Lexetius.com/1998,155 2002/4/1138) FG Lara
Laraam 20.07.2007 | 13:12
Hallo Rick, diese Frage habe ich auch bereits im Vorfeld versucht mit meiner KK abzuklären. Eine Auskunft konnte ich nicht erhalten. So werde ich mich, da ich mich bald im ähnlicher Situation befinden könnte, wieder an meinen Anwalt wenden, bzw. beim Bundesversicherungsamt nachfragen. Die Klärung Ihrer Frage würde mich auch interessieren. FG Lara
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