Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie berechnet man beispielhaft die Grundrente?

von Tommes04.01.2021 | 17:28
116 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, wie berechnet man beispielhaft die Grundrente? Finde im Netz widersprüchliche Rechenwege, deshalb hier meine Frage. Möchte für eine gute Bekannte es mal überschlagsmäßig berechnen. Mit freundlichen Grüßen Tommes

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Tommes,

sind die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt, dann wird der Durchschnittswert aus den Zeiten verdoppelt, die für die Berechnung der Grundrente relevant sind. Allerdings erfolgt eine Begrenzung dieses Werts auf einen Wert, der maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Der so errechnete Betrag wird um 12,5 Prozent gekürzt und für höchstens 35 Jahre berechnet.

Beispiel: Frau A. bekommt eine monatliche Altersrente in Höhe von rund 838 Euro brutto. Für sie ergibt sich unter Berücksichtigung der Kürzung um 12,5 Prozent eine Erhöhung der Rente um rund 105 Euro brutto.

Bei der Grundrente erfolgt eine Einkommensprüfung. Das bedeutet, dass die Grundrente in voller Höhe nur die Rentnerinnen und Rentner bekommen, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von bis zu 1.250 Euro oder als Ehepaar von bis zu 1.950 Euro zur Verfügung haben. Liegt das Einkommen darüber, wird es zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro bei Ehepaaren wird es zu 100 Prozent angerechnet. Als Einkommen sollen die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt werden. Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, 2021 also das Einkommen des Jahres 2019.

Beispiel: Frau A. hat nach der Scheidung von ihrem Mann das gemeinsame Haus bekommen und vermietet es. Zusammen mit ihrer Rente kommt sie so auf monatliche Einnahmen in Höhe von 1.350 Euro. Sie liegen mit 100 Euro oberhalb des unteren Einkommensfreibetrags, davon 60 Prozent betragen 60 Euro. Im Ergebnis können Frau A. rund 45 Euro brutto (105 Euro – 60 Euro) als Grundrente ausgezahlt werden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Peteram 04.01.2021 | 17:34
siehe Beispiel unter https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufi… "Beispiel: Wie sieht eine Berechnung der Grundrente aus? Frau Schmidt aus Leipzig hat 40 Jahre gearbeitet und damit genügend Grundrentenzeit gesammelt, um Anspruch auf Grundrente zu haben. Allerdings lag ihr Lohn 15 Jahre davon unter der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. In den übrigen 25 Jahren hat sie mehr verdient, im Schnitt 60 Prozent. In die Berechnung fließen also nur diese 25 Jahre mit einem EP von 0,6 ein. Frau Schmidts EP wird zunächst verdoppelt. Theoretisch käme sie so auf 1,2 EP. Allerdings greift hier die Beschränkung auf einen Maximalwert von 0,8. Zu ihren 0,6 EP erhält sie also zunächst einen Zuschlag von 0,2 EP. Von diesem Zuschlag werden pauschal 12,5 Prozent abgezogen. Im Ergebnis bleiben 0,175 EP pro Jahr. Auf 25 Jahre gerechnet ergeben sich 4,375 zusätzliche Entgeltpunkte. Da Frau Schmidt im Osten gearbeitet hat, bringt ihr jeder Entgeltpunkt 33,23 Euro monatlich (Stand Juli 2020). Insgesamt beträgt der Zuschlag für ihre Grundrente also rund 145 Euro." Gruß, Peter
Tommesam 04.01.2021 | 20:53
Danke Peter MfG Tommes
Wiesoam 05.01.2021 | 06:28
siehe Beispiel unter https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufi… "Beispiel: Wie sieht eine Berechnung der Grundrente aus? Frau Schmidt aus Leipzig hat 40 Jahre gearbeitet und damit genügend Grundrentenzeit gesammelt, um Anspruch auf Grundrente zu haben. Allerdings lag ihr Lohn 15 Jahre davon unter der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. In den übrigen 25 Jahren hat sie mehr verdient, im Schnitt 60 Prozent. In die Berechnung fließen also nur diese 25 Jahre mit einem EP von 0,6 ein. Frau Schmidts EP wird zunächst verdoppelt. Theoretisch käme sie so auf 1,2 EP. Allerdings greift hier die Beschränkung auf einen Maximalwert von 0,8. Zu ihren 0,6 EP erhält sie also zunächst einen Zuschlag von 0,2 EP. Von diesem Zuschlag werden pauschal 12,5 Prozent abgezogen. Im Ergebnis bleiben 0,175 EP pro Jahr. Auf 25 Jahre gerechnet ergeben sich 4,375 zusätzliche Entgeltpunkte. Da Frau Schmidt im Osten gearbeitet hat, bringt ihr jeder Entgeltpunkt 33,23 Euro monatlich (Stand Juli 2020). Insgesamt beträgt der Zuschlag für ihre Grundrente also rund 145 Euro." Gruß, Peter
Wow. Beeindruckend. Sie sind sicher vom Fach!
Weil er weiß, wo er schon vorformulierte Texte kopieren kann? Na ja, finde ich nicht besonders beeindruckend.
W°lfgangam 06.01.2021 | 16:54
Ergänzend: Sehr schön + richtig formuliert ...genau das ist der 'Knackpunkt' für das 'Grundrentengedöns' und penetrante Kunden-Nachfragen dazu. Man kann es NICHT - selbst bei leicht geschärftem Blick auf die Rentenberechnung - aus einer Rentenauskunft/Rentenbescheid mehr auf den ersten Blick erkennen/vermuten zu wollen ...'dankenswerterweise' hat die DRV hier die versendeten Bewertungs-/Berechnungsunteranlagen eingestellt ;-) ...und eine etwaige dann zu erfolgende Einkommensprüfung hintendran (Stichwort: Ehegatten-Gesamteinkommen) mit in den ersten Blick einfließen zu lassen = UTOPISCH! Für die Interessierten bleibt es daher dabei, sich durch diese Berechnungskriterien selbst durch die gesetzlichen Vorgaben durchzuhangeln/oder schlicht zuerst das DRV-Merkblatt dazu grob auszuwerten - UND bei neuen + laufenden Renten schlicht abzuwarten, bis das seitens DRV ermittelt worden ist/ggf. ein Grundrentenzuschlag via Bescheid in der Rente mitgeteilt wird. Gruß w. PS: Alles schon wiederholt gesagt, alles schon hier wiederholt verlinkt. NEBENBEI: es gehört in den Politikbereich, warum dieses höchstkomplizierte Gesetz für die 'einfachen Leute/Kleinrenten' keine _einfache_ Erklärung dieser verklausierten Berechnung für einen _möglichen_ Grundrentenzuschlag erklären kann(„bin ich dabei?“) ...überlässt man wieder mal der DRV. Typisch eben/Politik bestimmt <- nach erster Aufklärung fragt/nervt man/frau spontan den Abgeordneten vor ORT/viel Spaß dabei! ...der weiß bestimmt Bescheid/sollte er, sofern er den Arm für das Gesetz erhoben hat ;-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026