Hallo Alf55,
einen allgemeingültigen Ablauf kann ich Ihnen leider nicht nennen. Das kommt ganz auf die jeweiligen individuellen Umstände an.
So wird in vielen Fällen ein medizinisches Gutachten erforderlich sein (dazu würden Sie für eine Untersuchung eingeladen werden). Es kann aber auch sein, das der Sozialmedizinische Dienst bereits anhand von eingereichten ärztlichen Unterlagen über die Erwerbsfähigkeit entscheiden kann und ein Gutachten (und damit eine Untersuchung) nicht nötig ist.
Außerdem wird im Sozialmedizinischen Dienst auch geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit vielleicht mit einer Rehabilitationsmaßnahme verbessert werden kann. Wenn dies nach Einschätzung der Ärzte der Fall wäre, dann würde diese vor einer Entscheidung über die Rente zunächst durchgeführt.
Und daneben prüft natürlich die Sachbearbeitung Ihres Rententrägers, ob Sie auch die sog. versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben (z.B. 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren) und klärt eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungskonto.
Sollte es zu der Entscheidung kommen, dass Sie alle Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen erhalten Sie darüber einen Bescheid. Die Rente wird entweder nur für eine bestimme Zeit gezahlt oder auf Dauer.
Auch danach kann es in größeren Abständen zu Überprüfungen des Gesundheitszustandes kommen - wieder entweder durch ärztliche Unterlagen oder auch eine weitere Untersuchung.
Im Falle einer Ablehnung können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.