Guten Morgen Dieter,
ich schließe mich Bernd an und würde auch empfehlen, den Rentenbescheid aufzubewahren und vielleicht die jeweils letzte Anpassungsmitteilung. Alle vor dem Rentenbescheid erhaltenen Bescheide können Sie vernichten. Eine feste Fristenregelung gibt es meines Wissens nicht.