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Experten-Antwort

Wie wird verrechnet?

von Jasmin15.10.2021 | 14:44
86 Ansichten
7 Antworten
Guten Tag, ich bekomme eine volle EM Rente auf Dauer und möchte jetzt mein Arbeitsverhältnis kündigen. Ich habe noch Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Der Betrag übersteigt die erlaubten 6300,-€. Wird der ermittelte Betrag mit meiner Rente verrechnet? Einmalig abgezogen oder auf 1 Jahr verteilt? Konnte ich aus der Hinzuverdiensterklärung nicht herleiten. Vielen Dank für eine Auskunft und sonnige Grüße Jasmin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2021 | 15:17

Hallo Jasmin,

das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es vom Arbeitgeber bescheinigt wird. Es wird nicht auf mehrere Monate verteilt.

6 Antworten

senf-dazuam 15.10.2021 | 15:00
Hallo Jasmin! Das Thema wird hier des Öfteren angefragt. Siehe dazu auch https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/hinzuve…
Jasmin am 15.10.2021 | 15:09
Hallo Senf-dazu, wie schon geschrieben, habe ich nicht herleiten können WIE verrechnet wird ! Einmalig oder auf 1 Jahr verteilt. Das verrechnet wird ist mir klar! Danke und Gruß Jasmin
Jasmin am 15.10.2021 | 17:15
Danke an Alle, die mich jetzt noch mehr verwirrt haben. Ich versuche es noch einmal: Wenn mir 8000,-€ Urlaubsabgeltung vom AG bezahlt werden - wie wird die Differenz zu 6300,-€ verrechnet? Kann ich auch einen Monat komplett auf die Rentenzahlung verzichten oder muss ich die Kürzung 12 Monate in Kauf nehmen. Vorab herzlichen Dank für eine Antwort vom Experten. Gruß Jasmin
W°lfgangam 15.10.2021 | 17:05
...der Antwort der Auswirkungen auf die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei VEM und der folgenden ganzjährigen Kürzung haben Sie sich damit leider entzogen ;-) Gruß w.
W°lfgangam 15.10.2021 | 17:40
Jasmin schrieb

Danke an Alle, die mich jetzt noch mehr verwirrt haben.

Ich versuche es noch einmal:

Wenn mir 8000,-€ Urlaubsabgeltung vom AG bezahlt werden - wie wird die Differenz zu 6300,-€ verrechnet? Kann ich auch einen Monat komplett auf die Rentenzahlung verzichten oder muss ich die Kürzung 12 Monate in Kauf nehmen.

Vorab herzlichen Dank für eine Antwort vom Experten. Gruß Jasmin

Hallo Jasmin, so ist es. Sie liegen 1700 € über der Jahreshinzuverdienstgrenze. Der folgende Rechenweg für alle Monate der Rentenkürzung im Jahr sieht so aus: 1700 € : 12 = 142 € (gerundet) von den 142 € = 40 % Anrechnungsbetrag = 57 € (gerundet) Ihre mtl. EM-Rente wird damit in allen Monaten des vollen Jahres EM-Rentenbezug um 57 € zu kürzen sein (knapp 700 €). Wird dann ab 01.07.2023 im Rahmen der 'Spitzabrechnung' rückwirkend erledigt/von der DRV nachgefordert. Gruß w.
Jasmin am 15.10.2021 | 23:21
Herzlichen Dank für die erklärende Antwort Wolfgang! Beste Grüße Jasmin
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