Hallo Jasmin,
das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es vom Arbeitgeber bescheinigt wird. Es wird nicht auf mehrere Monate verteilt.
Danke an Alle, die mich jetzt noch mehr verwirrt haben.
Ich versuche es noch einmal:
Wenn mir 8000,-€ Urlaubsabgeltung vom AG bezahlt werden - wie wird die Differenz zu 6300,-€ verrechnet? Kann ich auch einen Monat komplett auf die Rentenzahlung verzichten oder muss ich die Kürzung 12 Monate in Kauf nehmen.
Vorab herzlichen Dank für eine Antwort vom Experten. Gruß Jasmin
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