Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo RW,
bitte klären Sie mit dem Jobcenter, wann Sie Ihre/eine Tätigkeit aufnehmen können und unter welchen Vorausetzungen Sie Anspruch auf ALG I haben.
Beim Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten Sie grundsätzlich als erwerbsfähig im Bereich von 3 - 6 Stunden täglich.
In welchem Umfang Sie mit diesen Konditionen Sie dann arbeiten, entscheiden Sie, ggf. unter Absprache mit dem Jobcenter, damit Ihr ALG I auch gezahlt werden kann.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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