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Wiederaufnahme Teilzeitarbeit nach Eingang des Rentenbescheids

von RW08.06.2020 | 01:19
80 Ansichten
4 Antworten

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In Kürze erhalte ich meinen Rentenbescheid für eine Teilerwerbsminderungsrente. Gleichzeitig läuft noch ein Antrag auf Jobcoach beim Amt für Soziales. Ich kann erst wieder mit meiner Teilzeitarbeit anfangen, wenn der Jobcoach genehmigt ist. Bin ich gezwungen, nach Eingang des Rentenbescheids meine Arbeit wieder aufzunehmen, auch wenn der Jobcoach noch nicht genehmigt ist? Kann ich für den Übergang noch Alg1 anteilig erhalten? Noch eine Frage: Kann ich mir aussuchen, ob ich 3, 4 oder 5 Stunden täglich arbeiten möchte? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.06.2020 | 11:33

Hallo RW,

bitte klären Sie mit dem Jobcenter, wann Sie Ihre/eine Tätigkeit aufnehmen können und unter welchen Vorausetzungen Sie Anspruch auf ALG I haben.

Beim Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten Sie grundsätzlich als erwerbsfähig im Bereich von 3 - 6 Stunden täglich.

In welchem Umfang Sie mit diesen Konditionen Sie dann arbeiten, entscheiden Sie, ggf. unter Absprache mit dem Jobcenter, damit Ihr ALG I auch gezahlt werden kann.

3 Antworten

Icham 08.06.2020 | 21:18
Woher weiß man vorab die Entscheidung?
Studentam 08.06.2020 | 22:43
Das kann schon möglich sein. Von einem am Telefon geschwätzigen SB bis hin zur Krankenkasse. In meindm Fall erhielt ich noch vor dem eigentlichen Rentenbescheid eine Mitteilung der Krankenkasse, dass ich durch die Feststellung der EU Rente nun versicherungspflichtiger Rentner bin. 2 Tage später gabs fen Bescheid.
Schadeam 09.06.2020 | 07:53
geschwätziger Sachbearbeiter - aber hallo, warum so abwertend? Vielleicht war das ja ein netter, freundlicher und kundenorientierter Mensch? Einer der nicht jeden Kunden am Telefon wegen Datenschutz und Co abwimmelt, sondern sich am Telefon Mühe gibt.
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