Für eine Stufenweise Wiedereingliederung ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung, kommt eine Eingliederung nicht zustande.
Unabhängig davon ist der Arbeitgeber bei längerer Krankheit gesetzlich zur Durchführung eines
Betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet. Dies hat vorrangig nichts mit einer
eventuellen Kündigungsabsicht zu tun.
Ob Sie sich weiter krank schreiben lassen sollen oder nicht und welche Auswirkungen dies in Bezug auf Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber hat kann nicht beantwortet werden.
Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht unter den Themenkreis dieses Forums fällt.