Hallo Klaus Kaller,
mangels Kenntnis Ihres konkreten Einzelfalls kann ich Ihnen hierzu leider keine eindeutige Antwort geben. Prinzipiell sind hier nämlich durchaus verschiedene Varianten möglich.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihnen nicht nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusteht, können Sie jedoch selbstverständlich einen entsprechenden Widerspruch einlegen. Der bereits erteilte Bescheid über die teilweise Erwerbsminderungsrente wäre seitens des Rentenversicherungsträgers im Übrigen nur noch unter den Bedingungen des § 45 SGB X korrigierbar.