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Experten-Antwort

Wieso Nachweis von Nichtbeitragszeiten notwendig?

von Forumschreiber08.06.2018 | 19:25
650 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, mein Rentenbeginn ist 2042 :-) Ich bin seit einigen Jahren selbständig ohne in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, da ich privat vorsorge. Dennoch erhielt ich einen Brief von der RV zur Kontenklärung. Alle Einzahler-Zeiten sind richtig ausgeführt, bei den "unklaren" Zeiten handelt es sich um: Gymnasium im Alter von 17-18 Jahren Elternzeit (die jedoch voll meiner Frau angerechnet werden soll) Selbständigkeit Alle 3 obenstehenden Zeiten würden mir 0 Euro mehr Rente bringen, deshalb macht ein Nachweis keinen Sinn, was ich per Email antwortete. Dennoch erhielt ich einen Brief, das ich diese Zeiten nachweisen soll, eine Kopie reicht nicht aus, sondern man soll in eine Rentenstelle gehen und dort die Kopien beglaubigen lassen. Welchen Sinn macht dies, wenn man dadurch sowieso 0 Euro Rentenmehrbetrag bekommen wurde durch den Nachweis? Würdet ihr das Schreiben ignorieren? Ich habe ehrlich gesagt kein Interesse dazu, diesen Aufwand zu betreiben wenn mir dadurch kein Mehrwert entsteht. Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort(en).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Forumschreiber,

bitte folgen sie dem Hinweis von "KSC" und lassen Ihre Schul- und Ausbildungszeiten bei der Rentenversicherung eintragen.

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7 Antworten

chiam 08.06.2018 | 21:42
Einfache Antwort: Versicherte sind verpflichtet, an der Klärung mitzuwirken … Abgesehen davon hat mindestens die Schulzeit als Anrechnungszeit sehr wohl Auswirkungen, und zwar auf die Gesamtleistungsbewertung und damit beispielsweise auf eine eventuell nötige (Halb-)Waisen- und Witwenrente.
KSCam 09.06.2018 | 12:48
Dann ignorieren Sie das Schreiben doch einfach und alles ist gut. Aber dann beschweren Sie sich bitte auch nie bei der DRV, niemand hätte Ihnen gesagt dass Schulzeiten ab 17 Anrechnungszeiten sind, etc. Oder Sie schicken eine Schulbescheinigung (Schule ab 17 bis....) an die DRV und vermerken in den übrigen Zeiten liegen keine rentenrechtlichen Sachverhalte vor. Das ist kein wirklicher Aufwand und auch dann ist alles gut. Schönes WE
Forumschreiberam 09.06.2018 | 16:12
Zitat: "Bei einem Rentenbeginn ab 2009 gelten Ausbildungszeiten nicht mehr als rentensteigernde Anrechnungszeit. Ausbildungszeiten zwischen dem 17. und 25. Geburtstag (also maximal 8 Jahre) werden nur noch als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt." Beides kommt für mich nicht in Betracht. Nun gut, ich werde mich dem Übel stellen müssen und mich auf dem Weg zur Beratungsstelle zwecks Beglaubigung.
chiam 09.06.2018 | 19:38
Sie reden immer nur von Ihrer eigenen Altersrente. Daß die (nach heutigem Recht jedenfalls) dadurch nicht höher wird, ist unbestritten.
HotRodam 10.06.2018 | 18:57
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Nun gut, ich werde mich dem Übel stellen müssen und mich auf dem Weg zur Beratungsstelle zwecks Beglaubigung./quote] ...übl(ich)erweise hätten Sie auch noch die Möglichkeit, die Zeit 16 - 17 mit Top-Beiträgen in Ihrem Rentenkonto zu puschen - wenn es dafür einen Nutzen gibt und Sie ihr Steuerberater dazu animiert. ...neee, lassen Sie sich Zeit, bevor Sie rechtzeitig rentenrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen und dann später mal erfahren "hätten Sie mal..." ;-) Gruß w.
SO ist es übersichtlicher:
W*lfgangam 10.06.2018 | 17:23
Zitat von Forumschreiber anzeigenausblenden
...übl(ich)erweise hätten Sie auch noch die Möglichkeit, die Zeit 16 - 17 mit Top-Beiträgen in Ihrem Rentenkonto zu puschen - wenn es dafür einen Nutzen gibt und Sie ihr Steuerberater dazu animiert. ...neee, lassen Sie sich Zeit, bevor Sie rechtzeitig rentenrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen und dann später mal erfahren "hätten Sie mal..." ;-) Gruß w.
Günteram 07.10.2019 | 12:27
Zitat von Forumschreiber anzeigenausblenden
Sie scheinen gesund zu sein, dass ist sehr schön und wenn es so bleibt, noch schöner. Aber es sind noch ein paar Monde bis zum Rentenbeginn. Unfälle oder Erkrankungen und damit auch die Schwerbehinderung lauern überall. Zudem kann die Gesetzeslage bis dahin eine andere sein, auch was Wartezeiten betrifft. Es gab hier schon Anfragen:"mir fehlen leider 2 Monate, wie kann ich noch...". Es ist ja nicht alles 0 in Ihrem Fall(Schulzeit).
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