Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

wieviel % Abzug mit 45 Versicherungsjahren

von Peter21.03.2008 | 23:36
9179 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
da ich in 5 Jahren 60 Jahre alt werde und dann bereits 45 Versicherungsjahre habe und dennoch nicht in Rente gehen kann, müßte ich nach heutigem Stand noch bis zum 63 Lebensjahr Arbeiten und das noch mit 7,2% Abzug . Ich hätte dann 48 Versicherungs jahre und trotzdem 7,2 % Ab- zug. Ich finde das nicht gerecht. Ein Rentenberater hat mir nun geraten , das mich mein Arbeitgeber mit 61 Jahren kündigen soll und mich dann 2 Jahre Arbeitslos zu melden, um dann mit 63 Jahren auch nur mit 7,2% Abzug in Rente zu gehen. Ich hätte mit 61 Jahren ja auch schon 46 Versicherungsjahre hinter mir. Mein Frage wäre: Ist dies so mögich

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Beitrag von "Schade" ist korrekt. In Anbetracht des Jahrgangs 1953 kann es sich (sofern nicht eine Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegt) nur um eine Altersrente für langjährig Versicherte handeln. Hier wird die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbezug stufenweise auf das 67.Lebensjahr angehoben. Eine Rente ohne Abschlag wäre erst ab einem Alter von 65 Jahren und 7 Monaten möglich, beim frühestmöglichen Rentenbeginn 63.Lebensjahr würde sich demnach ein Abschlag von 9,3 % ergeben (31 Monate x 0,3).

Für den Bereich der Arbeitslosenversicherung empfehlen wir Ihnen -wie "Christina" bereits ausgeführt hat-, sich bei der Agentur für Arbeit zu erkundigen. Zudem kann die Arbeitslosigkeit mit einer eventuellen Sperrfrist Auswirkungen auf das Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnis haben. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

6 Antworten

Schadeam 22.03.2008 | 10:59
kurze Antwort auf Ihre Frage: ja! aber da Sie wohl Jahrgang 1953 sind, beträgt der Abschlag mit 63 nicht 7,2% sondern 9,3% - ob Sie bis 63 arbeiten oder am Schluß arbeitslos sind, ist bei diesem Jahrgang für Rentenbeginn und Abschlag unerheblich.
Christinaam 22.03.2008 | 12:52
Sorry, Schreibfehler: der erstgenannte § ist korrekt 147 a und es handelt sich um das Merkblatt 15.
Christinaam 22.03.2008 | 12:44
ACHTUNG: für den Arbeitgeber besteht bei Kündigung älterer Arbeitnehmer u.U. eine Erstattungspflicht gem. § 147a SGB III dem Arbeitsamt gegenüber ! Zu Nachweispflicht und Ausnahmeregelungen gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter der Rubrik "Veröffentlichungen/Merkblätter" ein Merkblatt zu § 146 a SGB III, Bei eigener Kündigung hingegen ist mit einer Sperrfrist zu rechnen. Auf alle Fälle erst mal richtig erkunden, auch bei der Agentur für Arbeit oder bei Ihrer Gewerkschaft, welche Konsequenzen evtl. zu erwarten sind.
Peteram 25.03.2008 | 19:55
Sorry ! bin Jahrgang 1952 und werde in 4 Jahren 60 Jahre alt, dann habe ich mit 61 Jahren bereits 46 Versicherungsjahre hinter mir, somit bei Rentenbeginn mit 63 7,2% Abzug !!!
Wolfgang Amadeusam 25.03.2008 | 23:22
Hallo Peter, Du hast nicht recht. Viele meinen, wenn Sie 45 Jahre haben, berechnet sich der Abschlag ab 65, aber das steht leider so nicht im Gesetz. Wenn man 45 Jahre hat, dann bedeutet das nur, dass man ab 65 die sogenannte Altersrente für "besonders" langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch nehmen kann (D.h. um abschlagsfrei in Renten gehen zu können, ist man nicht auf die Regelaltersrente angewiesen, die man ja erst später in Anspruch nehmen könnte). Bei dieser Altersrentenart gibt es jedoch keine vorzeitige Bezugsmöglichkeit vor 65. Möchte man vor 65 die Altersrente bekommen, muss man deshalb auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte (ohne das Wort "besonders")ausweichen. Diese kann jedoch beim Jahrgang 1952 erst mit 65 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Allerdings ist bei dieser Altersrentenart ein vorzeitiger Rentenbezug ab 63 möglich. In diesem Falle nehme ich die Rente jedoch insgesamt 30 Monate vorzeitig in Anspruch, was einen Abschlag von 30 x 0,3 % = 9 % (und nicht 7,2 %) ergibt. Ich weiß, das ist nicht leicht zu verstehen und dazu sind auch die unterschiedlichsten Fehldarstellungen im Umlauf. Aber es ist leider so, wie ich es Dir geschildert habe.
Peteram 26.03.2008 | 23:25
Hallo Wolfgang Amadeus Danke für die Aufklärung Ich denke das mir die Rente auch mit 9% Abzug reicht. Gruß Peter
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026