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wieviel % Abzug mit 45 Versicherungsjahren

von Peter21.03.2008 | 23:36
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da ich in 5 Jahren 60 Jahre alt werde und dann bereits 45 Versicherungsjahre habe und dennoch nicht in Rente gehen kann, müßte ich nach heutigem Stand noch bis zum 63 Lebensjahr Arbeiten und das noch mit 7,2% Abzug . Ich hätte dann 48 Versicherungs jahre und trotzdem 7,2 % Ab- zug. Ich finde das nicht gerecht. Ein Rentenberater hat mir nun geraten , das mich mein Arbeitgeber mit 61 Jahren kündigen soll und mich dann 2 Jahre Arbeitslos zu melden, um dann mit 63 Jahren auch nur mit 7,2% Abzug in Rente zu gehen. Ich hätte mit 61 Jahren ja auch schon 46 Versicherungsjahre hinter mir. Mein Frage wäre: Ist dies so mögich

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Beitrag von "Schade" ist korrekt. In Anbetracht des Jahrgangs 1953 kann es sich (sofern nicht eine Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegt) nur um eine Altersrente für langjährig Versicherte handeln. Hier wird die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbezug stufenweise auf das 67.Lebensjahr angehoben. Eine Rente ohne Abschlag wäre erst ab einem Alter von 65 Jahren und 7 Monaten möglich, beim frühestmöglichen Rentenbeginn 63.Lebensjahr würde sich demnach ein Abschlag von 9,3 % ergeben (31 Monate x 0,3).

Für den Bereich der Arbeitslosenversicherung empfehlen wir Ihnen -wie "Christina" bereits ausgeführt hat-, sich bei der Agentur für Arbeit zu erkundigen. Zudem kann die Arbeitslosigkeit mit einer eventuellen Sperrfrist Auswirkungen auf das Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnis haben. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

6 Antworten

Schadeam 22.03.2008 | 10:59
kurze Antwort auf Ihre Frage: ja! aber da Sie wohl Jahrgang 1953 sind, beträgt der Abschlag mit 63 nicht 7,2% sondern 9,3% - ob Sie bis 63 arbeiten oder am Schluß arbeitslos sind, ist bei diesem Jahrgang für Rentenbeginn und Abschlag unerheblich.
Christinaam 22.03.2008 | 12:52
Sorry, Schreibfehler: der erstgenannte § ist korrekt 147 a und es handelt sich um das Merkblatt 15.
Christinaam 22.03.2008 | 12:44
ACHTUNG: für den Arbeitgeber besteht bei Kündigung älterer Arbeitnehmer u.U. eine Erstattungspflicht gem. § 147a SGB III dem Arbeitsamt gegenüber ! Zu Nachweispflicht und Ausnahmeregelungen gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter der Rubrik "Veröffentlichungen/Merkblätter" ein Merkblatt zu § 146 a SGB III, Bei eigener Kündigung hingegen ist mit einer Sperrfrist zu rechnen. Auf alle Fälle erst mal richtig erkunden, auch bei der Agentur für Arbeit oder bei Ihrer Gewerkschaft, welche Konsequenzen evtl. zu erwarten sind.
Peteram 25.03.2008 | 19:55
Sorry ! bin Jahrgang 1952 und werde in 4 Jahren 60 Jahre alt, dann habe ich mit 61 Jahren bereits 46 Versicherungsjahre hinter mir, somit bei Rentenbeginn mit 63 7,2% Abzug !!!
Wolfgang Amadeusam 25.03.2008 | 23:22
Hallo Peter, Du hast nicht recht. Viele meinen, wenn Sie 45 Jahre haben, berechnet sich der Abschlag ab 65, aber das steht leider so nicht im Gesetz. Wenn man 45 Jahre hat, dann bedeutet das nur, dass man ab 65 die sogenannte Altersrente für "besonders" langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch nehmen kann (D.h. um abschlagsfrei in Renten gehen zu können, ist man nicht auf die Regelaltersrente angewiesen, die man ja erst später in Anspruch nehmen könnte). Bei dieser Altersrentenart gibt es jedoch keine vorzeitige Bezugsmöglichkeit vor 65. Möchte man vor 65 die Altersrente bekommen, muss man deshalb auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte (ohne das Wort "besonders")ausweichen. Diese kann jedoch beim Jahrgang 1952 erst mit 65 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Allerdings ist bei dieser Altersrentenart ein vorzeitiger Rentenbezug ab 63 möglich. In diesem Falle nehme ich die Rente jedoch insgesamt 30 Monate vorzeitig in Anspruch, was einen Abschlag von 30 x 0,3 % = 9 % (und nicht 7,2 %) ergibt. Ich weiß, das ist nicht leicht zu verstehen und dazu sind auch die unterschiedlichsten Fehldarstellungen im Umlauf. Aber es ist leider so, wie ich es Dir geschildert habe.
Peteram 26.03.2008 | 23:25
Hallo Wolfgang Amadeus Danke für die Aufklärung Ich denke das mir die Rente auch mit 9% Abzug reicht. Gruß Peter
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