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Experten-Antwort

Wieviel Euro - 1 EGP

von Manni J.29.09.2015 | 19:08
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8 Antworten

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Wieviel Euro in etwa bekomme ich für 1 EGP wenn ich November 2016 in Rente gehe. Danke für Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer Altersrente ohne Abschlag, z. B. einer Regelaltersrente, ergibt 1 Entgeltpunkt derzeit eine monatliche Rente von 29, 21 Euro. Zum 01.07.2016 gibt es noch eine Rentenanpassung, d. h. der Betrag kann sich bis November 2016 noch geringfügig erhöhen.

Aus der Rente werden aber noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt, wenn Sie als Rentner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind. Ausgezahlt bekommen Sie dann nur ca. 26,14 Euro Rente (Stand: heute) für einen Entgeltpunkt.

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7 Antworten

zoranam 29.09.2015 | 19:31
Kann keiner sagen, weil niemand weiß wie die Rentenerhöhung zum 1.7.2016 ausfallen wird. Den aktuellen Wert können die googlen.
I.am 29.09.2015 | 21:57
Zum 01.07.2016 wird eine Rentenanpassung stattfinden. Diese prozentuale Anpassung wird - bei weitem - niedriger ausfallen, als das, was von dem derzeitigen Bruttobetrag (29,21 EUR) noch an Abzug gebracht werden muss, damit das netto rauskommt.
W*lfgangam 29.09.2015 | 21:01
Hallo Manni J., ausgezahlt - Netto? Ziehen Sie einen etwaigen Rentenabschlag wegen vorzeitigem Rentenbeginn ab, vergessen Sie auch nicht die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von grob 10,5 %. Aktueller Rentenwert (West) für 1 EP = 29,21 EUR ...bei etwaiger Anpassung von zz. wohl möglichen/diskutierten 3 % ist das geradezu 'niedlich', wenn Sie die obigen Anzüge berücksichtigen. Gruß w.
Manni J.am 29.09.2015 | 21:40
Was meinen sie mit niedlich?
Schießl Konradam 29.09.2015 | 22:29
Dies steht in den Sternen. Fest steht, bis 30.6.2016 gilt: 1 EP.West 29,21, Ost 27,05. Bleibt es ab 1.7.2016 bei 2.10 bzw. 2,50% Anhe- bung wie zum 1.7.2015 sind es 29,82 West und 27,73 Ost Euro je EP. Krankenversicherung meist wie bis 31.12.2014 8,20(Einheitssatz gestrichen) plus 2,35 -kinderlos 2,60 % für Pflegeversicherung. MfG.
senf-dazuam 30.09.2015 | 09:38
Neben den Abschlägen durch eine möglicherweise vorzeitig bezogene Rente und den Abzügen wegen Kranken- und Pflegeversicherung ist dieser "Netto"-BEtrag dann ggf. noch zu versteuern. Wenn Sie bereits im nächsten Jahr in Rente gehen, sollten Sie bereits eine Rentenauskunft zum möglichen Rentenbeginn besitzen, dort finden Sie die Monatsrente (brutto und netto?), addieren Sie weiteres Einkommen, Mieteinnahmen, etc. hinzu und schauen Sie in einem Steuerrechner (z.B. n-heydorn.de) nach, was nach Steuern rauskommt.
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