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Experten-Antwort

Winterschlaf oder was?

von Andy10.01.2017 | 08:21
1846 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, am 04.10.16 Antrag auf Altersrente gestellt, Beginn 01.02.17. Rückfrage im Dezember bei der Sachbearbeitung ergab, dass die Zeiten i.O. und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bescheid müßte kurzfristig kommen. Bis heute jedoch tote Hose. Ich weis, dass die 1. Zahlung erst Ende Februar erfolgt und daher noch Zeit ist. Trotzdem möchte ich den schriftlichen Bescheid haben, da ich diesen in Ruhe überprüfen möchte und auch für andere Stellen benötige. Es ist für mich unverständlich, dass man für einen solch einfachen Vorgang, bei dem alles komplett vorliegt und keinerlei Rückfragen erforderlich sind, Monate braucht. In der Zeit bauen andere Häuser. Oder, es ist wirklich alles im Winterschlaf. Kürzlich hat mir ein Mitarbeiter auf einem Amt erklärt, dass ab dem 15.12. nichts mehr geht und dann erst wieder Mitte Januar. Wahrscheinlich ist dies bei den Rentenämtern ebenso.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andy,

da ich den konkreten Vorgang nicht kenne, kann ich Ihnen leider hier im Forum nicht weiter helfen.

Es ist jedoch nicht unüblich, dass die Bescheide erst so kurz vor Rentenbeginn verschickt werden.

Das hängt letztlich auch davon ab, ob Sie sich bei der Rentenbeantragung für eine Hochrechnung oder eine tatsächliche Übermittlung des Entgelts entschieden haben.

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8 Antworten

Schadeam 10.01.2017 | 08:38
Geht's Ihnen jetzt besser nachdem Sie sich ausgekotzt haben und die Ämter per Runumschlag pauschal verteufelt haben? Mein Vorschlag: rufen Sie nochmals an und fragen freundlich (ohne Ironie und Pauschalvorwürfe) nach dem Sachstand. Mehr kann Ihnen keiner im Forum raten. PS Noch gibt es keinen Grund zur Sorge, aber das wissen Sie ja. :)
Knut Rassmussenam 10.01.2017 | 08:38
Das tut mir wirklich leid, aber dann lohnt es sich auch nicht, den Versuch zu starten, ihnen zu erklären, dass nicht EIN Mitarbeiteiter auf ihren EINEN Antrag gewartet hat und nun den EINEN Antrag bearbeitet. Möglicherweise werden erst die Anträge abgearbeitet, die einen Rentenbegin 01.01. haben. Aber da wären wir wieder bei Satz 1.
Andyam 10.01.2017 | 09:16
Es ist nicht meine Absicht, den Leuten ihre wohlverdiente Winterruhe zu nehmen und hoffe, dass es zumindest bis zu den Sommerferien klappt.
=//=am 10.01.2017 | 10:11
Vielleicht haben Sie auch - gewollt oder versehentlich - auf die Hochrechnung (des Entgelts) für die letzten 3 Monate verzichtet? Fragen Sie doch mal diesbezüglich nach. Dann konnte natürlich bisher nicht über den Antrag abschließend entschieden werden. Ich finde es übrigens ziemlich dreist, solch ein Pauschalurteil abzugeben. Niemand ist im Winterschlaf, sondern viele Kollegen/Kolleginnen sind nun mal im Urlaub oder krank? Oder bekommen Sie über die Weihnachtsfeiertage im Notfall SOFORT einen Arzttermin oder Monteur oder oder....? Manche meinen, die MA der DRV müssen Tag und Nacht bereit stehen. Im Übrigen schließe ich mich dem Beitrag von @Knut Rassmussen an. Es gibt leider immer wieder Menschen, die meinen, nur sie sind auf der Welt und alles muß sich um sie drehen. Wenn der Mitarbeiter "auf dem Amt" meint, ab 15.12. nicht mehr arbeiten zu müssen, so ist das seine eigene Meinung und genauso falsch wie manch anderes "Wirtschaftsgeschwätz".
Kerstin S.am 10.01.2017 | 10:46
Behörden und Ämter laufen von Weihnachten bis Neujahr mit unterdurchschnittlicher Drehzahl. Erst so nach Dreikönig wird dann wieder normal gearbeitet. Viele nehmen um diese Zeit Urlaub für die Weihnachtseinkäufe oder dann wieder zum Umtauschen der Weihnachtsgeschenke. Auch für Verwandtenbesuche wird da Zeit eingeplant. Die Kundschaft wird um Verständnis gebeten.
Konrad Schießlam 10.01.2017 | 11:21
Unverständlich Ihre Äußerungen, damit Sie nicht verhungern könnte ich ja 100 überweisen, wie ich dies schon mehrmals für Flüchtlinge tat, damit diese nicht ertrinken müssen Ein großer Quatsch, ab 15.12. 2016 geht nichts mehr, man kann auch behaupten, ab 2018 ist der Schnee weiß. Sicher wissen Sie auch, falls notwendig wird die beantragte Rente 3 Monate ab Beginn nachbezahlt. Also, Gemach, Gemach. MfG.
Lisam 10.01.2017 | 12:13
Selten so gelacht =) Die "Frage" wurde bereits wunderbar beantwortet. Allein für die "nette Frage" hätte ich grad Lust die Akte nach ganz unten in den Stapel zu stecken... Um welche DRV geht's wie war die Versicherungsnummer *fg* Sonst werden wir doch dem Winterschlaf nicht gerecht, wenn der Bescheid die Woche auf einmal eintrudelt.
Kathaam 10.01.2017 | 13:04
Guten Morgen Andy, nein - so ist das bei den Rentenämtern nicht. Wenn Sie aber schon einmal bei der Sachbearbeitung angerufen und Auskunft erhalten haben - warum nicht ein zweites Mal? Nur dort werden Sie eine verlässliche Antwort bekommen. Möglich wäre z.B, dass der Vorgang der internen Revision vorgelegt werden musste. Dabei handelt es sich um einen stichprobenhafte Prüfung. Also einfach mal nachfragen und schon wissen Sie bescheid.
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