Hallo M.D.,
die von Ihnen gestellte Frage kann von hier aus nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Im Regelfall wird bei der Einkommensanrechnung auf eine Witwenrente jeweils zum 01.07. eines Jahres das Entgelt des vergangenen Jahres ausgewertet.
Abweichend davon ist das so genannte laufende Einkommen nur dann zu berücksichtigen, wenn es im Vergleich um mindestens 10% geringer ist als das aus dem Vorjahr ausgewertete Einkommen. Ihr im Jahr 2024 erzieltes Entgelt wird also möglicherweise erst zum 01.07.2025 eine Rolle spielen. Von wichtiger Bedeutung ist auch, ob Sie eine andere Beschäftigung aufnehmen oder evtl. Arbeitslosengeld beanspruchen.
Sie sollten deshalb Kontakt zum Rentenversicherungsträger aufnehmen, der die Witwenrente zahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung