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Experten-Antwort

Wird Unterhaltsgeld vom 1977 bei der Rente angerechnet?

von Angela16.06.2020 | 22:51
1932 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vom Mai 1977 bis Jan.1978 einen Kurs besucht und in der Zeit vom Arbeitsamt Unterhaltsgeld erhalten. Im meinen Rentenbescheid sind für diesen Zeitraum keine Entgeltpunkte eingetragen. Ich habe schon Kontoklärung gemacht und nachgewiesen, dass das Arbeitsamt für mich Beiträge an DRV geleistet hat und auch das Zeugnis des Kurses geschickt. Trotzdem steht im Rentenbescheid die Zeit nur als „Schulausbildung“ ohne Punkte. Ist das korrekt? Ist es sinnvoll Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen (restliche 46 Jahre bei einem einzigen Arbeitgeber lückenlos belegt)?

Antworten vom Expertenteam

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4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Zeit von Mai 1977 bis Januar 1978 wurde als Zeit der Schulausbildung nach Ihren Aussagen im Versicherungskonto gespeichert. Zeiten der Schulausbildung werden nicht mehr bewertet, so dass keine Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. Diese Zeit wird lediglich z. b. bei der Ermittlung der 35 Versicherungsjahre berücksichtigt.

2. Gleichzeitig könnte diese Zeit gleichzeitig im Versicherungskonto als Zeit der Arbeitslosigkeit Anerkennung finden, jedoch auch diese Zeit wird nicht bewertet, so dass die Speicherung dieser Zeit keine Auswirkungen hätte.

3. Diese Zeit müßte bei der Wartezeit von 45 Versicherungsjahren berücksichtigt werden, weil ein Leistungsbezug nachgewiesen werden kann, jedoch nach Ihren Aussagen sind bereits 46 Versicherungsjahre vorhanden, so dass auch die 45- jährige Wartezeit bereits ohne diese angeführte Zeit erfüllt ist.

4. Aus diesen genannten Gründen ist es nicht sinnvoll Widerspruch einzulegen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Bundesanstalt für Arbeit zahlte vom 01.01.1983 bis 31.12.1991 für Versicherte,die u.a. Unterhaltsgeld bezogen, Beiträge nach § 1385a RVO. Für diese Zeiten entstehen keine Beitragszeiten nach § 247 Abs. 1 SGB VI, sondern lediglich Anrechnungszeiten. Für Zeiten vor diesem Zeitraum können lediglich Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits zuvor ausgeführt, sollten Sie den Vertriebenenstatus besitzen, ist die Zeit des Bezuges von Unterhaltsgeld erneut zu beurteilen.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Sie sollten sich in dieser Angelegenheit erneut an Ihren Rentenversicherungsträger wenden, denn wenn Sie einen Vertriebenenausweis haben, besteht die Möglichkeit, dass die genannte Zeit als Ersatzzeit angerechnet werden könnte.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Ihr Wunschnameam 17.06.2020 | 07:42
Für diese Zeit gibt es dem Grunde nach keine Entgeltpunkte. Nach damaliger Rechtsauffassung (Reichsversicherungsverordnung) handelt es sich bei der Zeit um eine Anrechnungszeit. Diese hat hier hauptsächlich den Zweck, dass der Zeitraum mit irgendwas belegt ist und nicht als "ungeklärt" auftaucht. Wunderlich ist es trotzdem, dass diese Zeit nicht im Versicherungsverlauf auftaucht. Waren Sie zu dem Zeitpunkt noch unter 25? Haben Sie mal Nachweise dazu eingereicht? (Unabhängig davon, dass es keine Auswirkungen hätte.)
Angelaam 17.06.2020 | 12:13
Hallo, danke für die ersten Einschätzungen. Noch ein Nachtrag...Da ich ein Spätaussiedler bin, handelte sich bei dem Kurs um einen Sprachkurs, der mir helfen sollte aus der Arbeitslosigkeit ins Berufsleben einzusteigen, also arbeitsfördernde Maßnahme, vom Arbeitsamt angeordnet. In dieser Zeit bezog ich auch Unterhaltsgeld, zuvor 2 Wochen Arbeitslosengeld. Nichts davon ist mit Entgeltpunkte belegt obwohl da AA für mich nachweislich Beiträge zur Rente abgeführt hat.Ich bin der Meinung, dass auch diese Zeit für die Rente relevant sein müsste. Ist das nicht so?
Angelaam 17.06.2020 | 18:57
Hallo, ich bin im April zugezogen (zuvor in Polen im Arbeitsverhältnis) und gleich im Mai 1977 den, vom Arbeitsamt angeordneten, Sprachkurs für Spätaussiedler besucht, anschließend bis zur Rente beschäftigt. Mir fehlen lediglich die 9 Monate, die ich ja nicht verschuldet habe.
Mondkindam 17.06.2020 | 17:35
Hallo, wann genau sind Sie zugezogen und von wann bis wann waren Sie arbeitslos? Evtl. ist das ganze ja eine Anschlussersatzzeit.
W°lfgangam 17.06.2020 | 20:22
Hallo Experte, bin ich jetzt auf dem Holzweg, dass diese/damalige Zeit nicht 80 % aus der Gesamtleistungsbewertung erhält - da Alo/Anrechnungszeit? Gruß w.
Mondkindam 18.06.2020 | 08:11
Hallo Angela, eine Frage zur Klarstellung aufgrund Ihrer letzten Antwort: Ist die Zeit gar nicht in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten oder ist sie als Anrechnungszeit oder als Ersatzzeit enthalten? Wenn Sie im April als Vertriebene zugezogen sind und direkt ab Mai das Unterhaltsgeld erhalten haben, ist die Zeit als eine Anschlussersatzzeit wegen Vertreibung/Flucht zu bewerten. Und wird im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung mit 100 % bewertet.
Angelaam 23.06.2020 | 09:52
Hallo W°lfgang, hallo Mondkind, vielen Dank für die Antworten, die, für mich persönlich, viel aussagekräftiger und informativ als die des „Experten“ waren. Das ist leider mein Problem, dass man bereits fertige Antwort haben muss wenn man zur Rentenberatung der DRV geht. Im meinem Fall habe ich bereits zur Kontoklärung den Vertriebenenstatus nachgewiesen und expliziert die Anerkennung der Zeit des Sprachkurses für Spätaussiedler gebeten habe...Nun wundert es mich nicht, dass lt. Statistik sehr viele der Rentenbescheide fehlerhaft sind und die Sozialgerichte sich mit solchen Angelegenheiten beschäftigen müssen. Gruß
W°lfgangam 23.06.2020 | 19:33
Zitat von Angela anzeigenausblenden
Hallo Angela, diese als Sprachkurs 'zusätzlich'/parallel neben der Alo-Zeit = ist dann bereits Ersatzzeit wg. Flucht/Vertreibung, anrechnen lassen zu wollen ist so was von überflüssig. Den besten Rentenwert erhält die Flucht-/Vertreibungszeit als Ersatzzeit (siehe Beitrag von @Mondkind). > Im meinen Rentenbescheid sind für diesen Zeitraum keine Entgeltpunkte eingetragen. Sie meinen sicher, dass in Ihrem _Versicherungsverlauf_ keine beitragspflichtigen Entgeltwerte eingetragen sind – für diese Zeit auch richtig so. Die zugeordneten/errechneten Entgelt_punkte_ finden Sie in der Anlage "Entgeltpunkte für beitragsfrei und beitragsgeminderte Zeiten". Diese Anlage zur Berechnung dieser Zeiten liegt weder neueren Rentenauskünften noch neuen Rentenbescheiden bei (versteht weniger als 99 % der Adressaten, deswegen Versand eingestellt/Papier gespart), kann aber gesondert von Ihrer DRV angefordert werden + zusätzlich gleich die Anlage "Entgeltpunkte für Beitragszeiten" anfordern ....oder schlicht eine Auskunft/Rentenbescheid 'mit' allen Berechnungsanlagen. Gruß w. PS: >Nun wundert es mich nicht, dass lt. Statistik sehr viele der Rentenbescheide fehlerhaft sind Viel ist relativ, und falsch ist nicht gleich falsch, die Ursachen liegen zu 99 % beim Versicherten selbst (wie viele Versicherungsverläufe ich in den letzten 4 Wochen ohne Kennzeichnung der Berufsausbildung für Rentennahe Jahrgänge gesehen habe, wollen Sie nicht wirklich wissen - Kontenklärungsvordrucke dafür aber fein säuberlich in der häuslichen Akte abgeheftet – leer versteht sich/der nächste Winter/Brennmaterial wird hart ;-)). Die 'echte' Fehler-Quote dürfe eher im niederschwelligen Promillebereich liegen - Schaltjahr ist öfter, als einen 'falschen' Rentenbescheid zu sehen ...damit kann ich bei einem Trash-TV-Sender natürlich keine Quote machen - DER schon, wenn er einen 'Hammerfall' vom Nachmittagssofa auf den Screen zehrt und dafür Fahrtkosten und ein Würstchen spendiert, statt sich dieses 'Würstchen' direkt mit der DRV zur Korrektur der Versicherungszeiten in Verbindung setzt ;-))
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