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Experten-Antwort

Wittwenrente gelegentliche Zahlungen

von Peter07.02.2019 | 14:01
122 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich bin 70 Jahre alt und Rentner, außerdem bekomme ich 200 Euro Witwenrente. Mein alter Arbeitgeber hat mir jetzt angeboten, ein Paar Mal im Jahr immer mal mehrere Wochen für ihn zu arbeiten (als Urlaubsvertretung). Ich würde also 3 bis 4 Mal im Jahr jeweils eine Zahlung erhalten. Wir das bei der Berechnung/Anrechnung der Witwenrente nur in dem Monat berücksichtigt, in dem ich die Zahlungen erhalten werde? Oder wird eine Jahressumme gebildet und durch 12 Monate geteilt und dann im jeweiligen Monat angerechnet? Bin aus den Gesetzen bislang nicht schlau geworden. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Änderung des Einkommens

Ändert sich die Höhe Ihres Einkommens, wird es grundsätzlich erst vom 1. Juli eines Jahres an berücksichtigt. Ist aber Ihr laufendes Einkommen im Durchschnitt mindestens zehn Prozent geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen und hat der Rentenversicherungsträger davon Kenntnis erhalten, wirkt sich die Änderung schon früher aus.

Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld) wird nur angerechnet, solange Sie diese Leistung erhalten. Die Rente wird nach Wegfall dieser Leistung neu berechnet.

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5 Antworten

Peteram 07.02.2019 | 14:22
Vielen dank für die schnelle Antwort Heißt es, dass einmahlige Zahlungen bei der Berechnung der Witwenrente in dem jeweiligen Monat abgezogen werden, ob wird es auf das ganze Jahr umgelegt? Mfg
Erwinam 07.02.2019 | 14:24
Ja fast nur nicht im Monat sondern Jährlich, einfach gesagt, es wird die Summe vom Vorjahr 01.07 bis 30.06. gebildet und durch 12 geteilt. Dann auf aktuelles Jahr (Monats-Rente) angerechnet. Vermutlich nur geringer Betrag (Abzug)
W*lfgangam 07.02.2019 | 21:08
...wie fragte doch @Peter: "Bin aus den Gesetzen bislang nicht schlau geworden." Die Experten-Antwort wird ihn nicht schlauer gemacht haben/Nachfrage erfolgte prompt ;-) Gruß w.
Rentenschmiedam 08.02.2019 | 13:15
Hallo, ich gehe mal davon aus dass Sie Regelaltersrente beziehen, dann wirkt sich das Einkommen auf diese Rente schon mal nicht aus. Auf Ihre Witwerrente wird laufend die Regelaltersrente angerechnet bzw. als Einkommen berücksichtigt. Tritt nun zu der Regelaltersrente noch Arbeitseinkommen hinzu, wirkt sich dies erst zur nächsten Rentenanpassung zum 01. Juli aus. Da dort aber der Schnitt des vergangenen Kalenderjahres zu berücksichtigen ist und das laufende Einkommen nur wenn es mind. 10 % niedriger ist als das Vorjahreseinkommen kann man es bei etwas Raffinesse so schlau anstellen mit der Gelegenheitsarbeit dass sie sich niemals auf die Einkommensanrechnung auswirkt ;) Mit besten Grüßen
W*lfgangam 08.02.2019 | 17:12
...ich will der Experten-Antwort nicht vorgreifen/*Schwein ich ;-) Warten wir es ab, was da noch Sinnvolles + Verständliches zu Ihrer Frage kommt. @Rentenschmied hat es bereits dargestellt - ohne dass Sie damit wohl etwas Konkretes anfangen könnten. Gruß w. PS: den @Erwin-Beitrag können Sie ignorieren - packt wahrscheinlich grad seinen Weihnachtsbaukasten "Ich bastel mir 'ne Rente" aus ;-)
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