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Experten-Antwort

Wittwenrente nach selbstbestimmten Tod des Ehegatten

von Jörg Wengenroth09.10.2025 | 09:57
578 Ansichten
10 Antworten
Guten Tag, ich habe eine grundsätzliche Frage, die einen Kunden von mir betrifft: Wenn jemand aufgrund einer unheilbaren Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium im Ausland Sterbehilfe nutzt, hat dies Auswirkungen auf die Hinterbliebenenversorgung des Ehegatten? Danke und Beste Grüße Jörg Wengenroth

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2025 | 11:52

Hallo Herr Wengenroth,

 

Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nicht für die Personen, die den Tod vorsätzlich herbeigeführt haben (§ 105 SGB VI). Voraussetzung des § 105 SGB VI ist die Rechtswidrigkeit der Tat. Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht zum Beispiel auch nicht bei Tod durch eine vorsätzliche Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB). Ob Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, hängt von der strafrechtlichen Beurteilung ab. 

9 Antworten

RWam 09.10.2025 | 10:44
Schadeam 09.10.2025 | 11:00
Nein hat keine Auswirkung
Mimimiam 09.10.2025 | 14:05
Der Praktiker antwortet schrieb

Da aber Witwe oder Witwer in den allermeisten Fällen nicht der "Mörder" sein werden, gibt es doch zu 99,9% bei Suizid ganz normal die Hinterbliebenenrente.

Ja, völlig falsche Antwort von den Experten. Die Frage war, wenn schwerstleidende und todkranke im Ausland Sterbehilfe nutzen, und nicht, wenn Mord durch den deutschen Ehepartner. Übrigens traurig, dass das in der Schweiz möglich ist, in DE aber nicht.
Zu hoch für Mimimi!am 09.10.2025 | 19:00
Mimimi schrieb

Ja, völlig falsche Antwort von den Experten. Die Frage war, wenn schwerstleidende und todkranke im Ausland Sterbehilfe nutzen, und nicht, wenn Mord durch den deutschen Ehepartner. Übrigens traurig, dass das in der Schweiz möglich ist, in DE aber nicht.

Na von Dir Pfeife kann man ja nichts anderes als diesen Unsinn erwarten. Der letzte Satz des Experten ist völlig zutreffend. Die Frage ist nämlich, wie im Ausland in Anspruch genommene Sterbehilfe in Deutschland rechtlich beurteilt wird. Es war aber klar, dass Dein Spatzenhirn das nicht versteht. Wieder mal einer Deiner üblichen lächerlichen und inhaltsleeren Beiträge.
Völlig sinnfrei!am 10.10.2025 | 10:08
... schrieb

Sozial total inkompetent! Wer derart antwortet, hat wohl n schweren Rucksack mit sich zu tragen!!!! Anders ist das nicht zu erklären.

Auch nichts verstanden, aber sich überflüssig äußern. Ihren Rucksack können Sie nicht mal mehr hinter sich herziehen.🤦‍♂️
helle birneam 10.10.2025 | 10:24
Völlig sinnfrei! schrieb

Auch nichts verstanden, aber sich überflüssig äußern. Ihren Rucksack können Sie nicht mal mehr hinter sich herziehen.🤦‍♂️

Sie haben nicht verstanden wie der Umgang mit Mitmenschen funktioniert und überflüssig sind Ihre respektlosen Worte hier.
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