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Wittwerrente

von Alfred02.04.2011 | 21:12
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8 Antworten

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Frage an die Rentenexperten zur Wittwerrente. Bitte keine Hinweise auf die Internetseite der Rentenversicherung. Durch den Tot meiner Frau bin ich derzeit nicht in der Lage mich da durch zu arbeiten. Hier die Eckdaten: Ehefrau: Geburtsdatum 30.04.1953 Sterbedatum 31.03.2011. Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 1234,- € Brutto. Wittwer: Geburtsdatum 26.05.1949 Gehalt 1710,- € Brutto. Eheschließung 1973 Wie hoch ist ca. die Wittwerrente? Ich danke für ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Alfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von Chriss kann ich nur zustimmen. Die Berechnung ist korrekt. Falls Sie selbst eine Rente bekommen, beträgt der Abzug 14 % (nicht 13 ) von der Bruttorente.

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7 Antworten

Alfredam 03.04.2011 | 21:48
Danke für die Antwort, leider habe ich etwas wichtiges vergessen, sorry bin halt noch immer durch den Wind, seit 1.1.2010 erhalte ich aus einer privaten Rentenversicherung (kein Rister usw., denn den gab es damals noch nicht) 600,- € monatlich. Wie beeinflusst das die Wittwerrente? Vielen Dank für ihre Antworten Gruß Alfred
Chrissam 04.04.2011 | 11:47
Grundsätzlich stehen Ihnen 60% der Rente ihrer Frau zu (bei Heirat vor 1/2002) Bei einem eigenen Einkommen über (derzeit) 718,08 EUR (netto) wird die Witwerrente jedoch gekürzt. Witwerrente brutto (60%) = 740,40 EUR. Eigenes Einkommen: 1710 EUR (brutto) Zur Feststellung ihres Nettoeinkommens werden pauschal 40% von ihrem Bruttogehalt (+ zzgl. 1/12 der Einmalzahlungen) abgezogen: 1710 EUR - 684 EUR (40%) =1026 EUR Sie überschreiten somit den Freitbetrag um 307,92 EUR. > (1026 EUR – 718,08 EUR) 40% davon werden von der Witwerrente abzogen. 40% von 307,92 EUR = 123, 17 EUR Ihnen steht somit ca. 617, 23 EUR ( 740,40 EUR – 123,17 EUR) Witwerrente zu. Es werden dann noch Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen (KV = 8,2 %, Beitrag zur PV = 1,95 % (bei Vorliegen der Elterneigenschaft, ansonsten 2,2 %). Die private Rente wird nicht zur Einkommensanrechnung herangezogen.
Alfredam 04.04.2011 | 12:03
Servus Chriss, danke für detaillierte Erläuterung, jetzt kann ich das nachvollziehen. Wie Sie an meiner Privatrente sehen können habe in meinem Arbeitsleben wesentlich bessere Zeiten erlebt als die jetzigen. So ist halt das Leben. Viele Grüße Alfred
Alfredam 04.04.2011 | 12:44
Servus Chriss, kleiner Nachtrag. Wenn ich meine eigene Rente beziehe erfolgt die Kürzung der Wittwerrente nach demselben Muster(?). Gehe ich vor meinem Stichtag für eine ungekürzte Rente in Rente und nehme Kürzungen in kauf dann ergibt sich zum Tag X ein Nullsummenspiel. Eigene Rente geringer, dafür aber die Wittwerrente höher. Oder mache ich da einen Denkfehler? Viele Grüße Alfred
Chrissam 04.04.2011 | 13:23
Hallo Alfred, die Berechnung im Falle eines Altersrentenbezuges erfolgt (fast) nach gleichem Schema. Zur Ermittlung der Nettorente werden dann nur 13 % von der Bruttorente 'abgezogen' Ergibt sich dann ein geringeres Nettoeinkommen, erhöht sich natürlich auch die Witwerrente.
Alfredam 05.04.2011 | 09:44
Servus Chriss, vielen Dank für deine Erläuterungen Gruß Alfred
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