Hallo TWK,
zu Ihren Ansprüchen als Lebenspartner auf eine Witwerversorgung aus einem Beamtenverhältnis können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei der Versorgungsstelle Ihres Mannes.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung