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Experten-Antwort

Witwenrente - Berücksichtigung Zinseinkünfte

von bielz2410.03.2025 | 00:50
207 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe Witwenrente nach neuem Recht. Bisher wurden für die Berechnung meiner Rente von den von mir erzielten Einnahmen aus Kapitalvermögen 25 % abgezogen. Nun habe ich neue Bescheide bekommen (rückwirkend bis 2022), in denen 30 % abgezogen werden. Dadurch erhalte ich eine Nachzahlung. Ist das korrekt und es gab diesbezüglich eine Änderung oder kommt das böse Erwachen, dass doch nur 25 % abgezogen werden? Ich bin RV Bund (ich weiß, dass die hier nicht vertreten sind).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

den Ausführungen von „Feli" und „Willi“  können wir uns grundsätzlich anschließen.

 

Im Übrigen empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Feliam 10.03.2025 | 07:15
30% sind korrekt, wenn die Einkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen.
William 10.03.2025 | 07:31
WTFam 10.03.2025 | 09:32
Was sind denn das hier für Antworten? Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % und basta. Hat man Gewinne aus Aktien werden vorher 30 % freigestellt und danach 25 % abgezogen. Wo jetzt die ominösen 30 % herkommen, die an Steuer gezahlt werden sein sollen - keine Ahnung. Nicht mal Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer ergeben in Summe 30 %
bielz24am 10.03.2025 | 13:22
Vielen Dank an alle. Dann hat alles seine Richtigkeit.
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