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Experten-Antwort

Witwenrente - Berücksichtigung Zinseinkünfte

von bielz2410.03.2025 | 00:50
198 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe Witwenrente nach neuem Recht. Bisher wurden für die Berechnung meiner Rente von den von mir erzielten Einnahmen aus Kapitalvermögen 25 % abgezogen. Nun habe ich neue Bescheide bekommen (rückwirkend bis 2022), in denen 30 % abgezogen werden. Dadurch erhalte ich eine Nachzahlung. Ist das korrekt und es gab diesbezüglich eine Änderung oder kommt das böse Erwachen, dass doch nur 25 % abgezogen werden? Ich bin RV Bund (ich weiß, dass die hier nicht vertreten sind).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

den Ausführungen von „Feli" und „Willi“  können wir uns grundsätzlich anschließen.

 

Im Übrigen empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Feliam 10.03.2025 | 07:15
30% sind korrekt, wenn die Einkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen.
William 10.03.2025 | 07:31
WTFam 10.03.2025 | 09:32
Was sind denn das hier für Antworten? Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % und basta. Hat man Gewinne aus Aktien werden vorher 30 % freigestellt und danach 25 % abgezogen. Wo jetzt die ominösen 30 % herkommen, die an Steuer gezahlt werden sein sollen - keine Ahnung. Nicht mal Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer ergeben in Summe 30 %
bielz24am 10.03.2025 | 13:22
Vielen Dank an alle. Dann hat alles seine Richtigkeit.
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