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Witwenrente – Zeitpunkt der Anrechnung von Erwerbs- und Kapitaleinkünften 2026

von Rentenneulimg06.10.2026 | 16:40
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Sehr geehrtes Expertenforum, ich beziehe im Jahr 2026 eine große Witwenrente. Bislang habe ich kein Erwerbseinkommen erzielt. Ab November 2026 werde ich voraussichtlich erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und daraus Arbeitsentgelt beziehen. Nach meiner Einschätzung wird dadurch die für die Einkommensanrechnung maßgebliche Freibetragsgrenze überschritten. Daneben erziele ich im Jahr 2026 Kapitaleinkünfte. Aufgrund gestiegener Kapitalzinsen werden diese voraussichtlich ebenfalls zu einer Überschreitung des maßgeblichen Freibetrags führen. Die Kapitaleinkünfte habe ich der Deutschen Rentenversicherung bereits mitgeteilt. Mir wurde mitgeteilt, dass deren Berücksichtigung im Rahmen der nächsten jährlichen Einkommensprüfung im Jahr 2027 erfolgen werde. Für meine Finanzplanung möchte ich nun konkret wissen, wie sich die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung ab November 2026 auf die laufende Witwenrente auswirkt. Bitte teilen Sie mir insbesondere mit: Wird das erstmalige Erwerbseinkommen bereits ab November 2026 bei der Witwenrente berücksichtigt und die laufende Rentenzahlung entsprechend gekürzt? Falls ja: Werden bei dieser erstmaligen Einkommensanrechnung ab November 2026 auch die bereits für das Jahr 2026 zu erwartenden Kapitaleinkünfte berücksichtigt, oder werden diese weiterhin erst im Rahmen der jährlichen Einkommensprüfung im Jahr 2027 angesetzt? Falls die Kapitaleinkünfte erst 2027 berücksichtigt werden: Wird dann die für November und Dezember 2026 vorzunehmende Kürzung ausschließlich anhand des Erwerbseinkommens berechnet, und erfolgt die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte anschließend rückwirkend für 2026? Sollte die laufende Rentenzahlung ab November 2026 zunächst unverändert bleiben, weil die Neuberechnung nicht rechtzeitig erfolgen kann: Ab welchem Zeitpunkt würde eine eventuelle Überzahlung festgestellt und zurückgefordert bzw. verrechnet? Mir geht es insbesondere um die konkrete Abgrenzung zwischen der erstmaligen Anrechnung des Erwerbseinkommens ab November 2026 und der späteren Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte für das Jahr 2026. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort möglichst konkret für die Monate November und Dezember 2026 formulieren könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen - Rentenneuling

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