Wenn man mehrere Minijobs hat, die zusammen 450,00 EUR übersteigen, kann man es sich nicht aussuchen, ob man RV-Beiträge bezahlt. Denn dann sind beide Minijobs sozialversicherungspflichtig und deshalb keine Minijobs mehr.
Hier fallen dann auf den ersten Minijob bezogen weitere Kürzungen an als bisher.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_…
Beide Minijobs zusammen würden dann aber wohl trotzdem unter dem Freibetrag der Witwenrente liegen (z.Zt. 902,62 EUR West/883,61 EUR Ost), da bei der Anrechnung hierfür noch eine pauschale Kürzung des Bruttobetrages erfolgt.
Die RV-Beiträge aus beiden, aber auch bereits nur aus dem bestehenden einen, Minijob/s erhöhen die spätere eigene (vorgezogene) Altersrente.