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Experten-Antwort

Witwenrente + 450 Euro + Minijob

von Sonnenschein28.04.2022 | 20:17
218 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme seit 19 Jahren schon Witwenrente in Höhe von 799 Euro netto, bin jetzt 50 und schwerbehinderte. Habe einen 450 Job und könnte noch einen Minijob dazu bekommen. Nun meine Frage: Darf ich das und hätte ich Abzüge? Werden meine Jobs dann irgendwie an meine Altersrente angerechnet? ICH BEDANKE MICH IM VORAUS FÜR IHRE ANTWORT.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenschein,

wir schließen uns den Ausführungen von Abschläge an, so dass Sie keine Rentenkürzungen zu befürchten haben, weil Sie weiterhin unter dem Freibetrag liegen. Die Minijobs fließen in die Rentenberechnung Ihrer späteren Altersrente ein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Berndam 28.04.2022 | 22:32
Beim Minijob ist wichtig, eigene Rentenbeiträge zu zahlen, falls man sonst oder bereits so die Hinzuverdienstgrenze der Witwenrente überschreitet Sofern Sie zwei Minijobs mit insgesamt zusammen 450 Euro kommt es zu keiner Kürzung, falls Sie keine weiteren Einkünfte haben. Oder meinen Sie einen "normalen" Job mit 450 Euro Gehalt und einen Minijob mit 450 Euro Gehalt? Das wäre auch noch unter dem Freibetrag bei der Witwenrente.
Abschlägeam 29.04.2022 | 00:18
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Wenn man mehrere Minijobs hat, die zusammen 450,00 EUR übersteigen, kann man es sich nicht aussuchen, ob man RV-Beiträge bezahlt. Denn dann sind beide Minijobs sozialversicherungspflichtig und deshalb keine Minijobs mehr. Hier fallen dann auf den ersten Minijob bezogen weitere Kürzungen an als bisher. https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_… Beide Minijobs zusammen würden dann aber wohl trotzdem unter dem Freibetrag der Witwenrente liegen (z.Zt. 902,62 EUR West/883,61 EUR Ost), da bei der Anrechnung hierfür noch eine pauschale Kürzung des Bruttobetrages erfolgt. Die RV-Beiträge aus beiden, aber auch bereits nur aus dem bestehenden einen, Minijob/s erhöhen die spätere eigene (vorgezogene) Altersrente.
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