Hallo Michaela,
Ihre Frage sollten Sie genau so an die zuständige Sachbearbeitung richten, die den Vordruck übersandt hat.
Es ist zutreffend, dass Einkommen aus Vermietung und Verpachtung für die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten keine Rolle spielt, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und zumindest ein Ehepartner vor 1962 geboren ist, was Ihrer Schilderung nach ja zutrifft. Eine Erklärung dafür, warum die Sachbearbeitung Ihnen dennoch den Fragebogen zugesandt hat, kann Ihnen nur die Sachbearbeitung geben. Ob es in der Akte Anhaltspunkte für die Vermutung gibt, dass es sich möglicherweise um die Verpachtung von landwirtschaftlicher Nutzfläche und somit eventuell um Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft handelt, welches dann zu berücksichtigendes Einkommen darstellen würde, kann hier ebenfalls nicht geklärt werden.
Was auch immer der Hintergrund sein mag: Ihre Frage können Sie nur bei der zuständigen Sachbearbeitung klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung