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Witwenrente

von Michaela26.10.2022 | 14:37
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Hallo, meine Mutter hat die Witwenrente beantragt. Sie hat den Vordruck R0681 Einnahmen von Vermietung und Verpachtung erhalten. Meine Eltern haben 1970 geheiratet und mein Vater ist in 09/22 verstorben. Sie versteht nicht, warum sie den Vordruck ausfüllen muss. Sie hat ein Grundstück (Wiese), welche an ein landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet wird, um dies zu bewirten. Sie bekommt jährlich einen Betrag dafür überwiesen (ca. 400 Euro, unterschiedlich Hoch). Eine Einkommenssteuererklärung wurde bisher v. Finanzamt nicht angefragt (jährlich beim Finanzamt vorgesprochen und man sei wohl immer darunter gewesen). Meine Frage ist, wieso dieser Vordruck ausgefüllt werden muss? Ich habe im Internet gelesen, dass bei dieser Witwenrente wohl das "alte Recht" verwendet wird und dies bei der Prüfung nicht notwendig ist. Ich bitte um Erklärung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

Ihre Frage sollten Sie genau so an die zuständige Sachbearbeitung richten, die den Vordruck übersandt hat.

Es ist zutreffend, dass Einkommen aus Vermietung und Verpachtung für die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten keine Rolle spielt, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und zumindest ein Ehepartner vor 1962 geboren ist, was Ihrer Schilderung nach ja zutrifft. Eine Erklärung dafür, warum die Sachbearbeitung Ihnen dennoch den Fragebogen zugesandt hat, kann Ihnen nur die Sachbearbeitung geben. Ob es in der Akte Anhaltspunkte für die Vermutung gibt, dass es sich möglicherweise um die Verpachtung von landwirtschaftlicher Nutzfläche und somit eventuell um Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft handelt, welches dann zu berücksichtigendes Einkommen darstellen würde, kann hier ebenfalls nicht geklärt werden.

Was auch immer der Hintergrund sein mag: Ihre Frage können Sie nur bei der zuständigen Sachbearbeitung klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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