Hallo Snobbi,
ja, grundsätzlich stehen beim Tod des Ehepartners sowohl Ihnen als auch Ihrer Ehefrau entsprechende Hinterbliebenenleistungen aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten zu - egal, ob Sie in Deutschland oder Österreich leben. Für den Anspruch selbst ist letztlich das Recht des Landes maßgebend, aus dem der verstorbene Ehegatte seine Altersrenten erhalten hat. Die Hinterbliebenenleistung sollte daher auch bei dem jeweils zuständigen Versicherungsträger des verstorbenen Ehegatten beantragt werden.