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witwenrente

von blue20.04.2008 | 21:31
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Meine Frage an Sie wäre: mein Vater ist verstorben, er war Rentner...bekommt jetzt meine mutter weiter jeweils 3 monate seine volle Rente oder bekommt sie die die 3 Monatsrenten zusammen in einen Betrag überwiesen und in vierten monat dann 55 Prozent? Wie lange hat man Zeit der Rentenversicherung von Tod des Versicherten es zu melden und die Witwenrente zu beantragen? Stimmt es das man dazu ein Jahr Zeit hat? Bekommt man dann eine Nachzahlung? Dankeschön für die Antwort!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beim Tod eines Rentenbeziehers kann beim Postrentendienst ein Vorschuss auf das sogenannte Sterbevierteljahr beantragt werden. Das läuft üblicherweise über das Bestattungsinstitut.

Der Vorschuss beträgt drei Monatsbeträge der letzten Versichertenrente (in einem Betrag) - wurde jedoch die Versichertenrente über den Todesmonat hinaus schon ausgezahlt, dann wird dieser Betrag vom Vorschuss abgezogen. Wenn später die Witwenrente berechnet wird, dann wird auch dieser Dreimonatszeitraum noch einmal überprüft (die Witwenrente kann geringfügig von der Höhe der Altersrente abweichen).

Für den Antrag auf Witwenrente hat man tatsächlich ein Jahr Zeit - die Witwenrente wird immer maximal für 12 Monate rückwirkend gezahlt. Der Tod muss aber sofort gemeldet werden, weil dadurch die Altersrente wegfällt und ja sonst auch kein Vorschuss gezahlt werden kann. Und dann bietet es sich natürlich auch an, die Witwenrente zeitnah zu beantragen. Am besten vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe (siehe Beratungsstellensuche in der linken Menüleiste).

2 Antworten

Rutham 21.04.2008 | 07:14
Mein Beileid. Witwen- und Witwerrente Wer hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente? Sie haben grundsätzlich Anrecht auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod des Partners mit ihm in gültiger Ehe gelebt haben. Eine Witwenrente erhalten Sie, * wenn Ihr verstorbener Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren erfüllt hat oder diese als erfüllt gilt und * Sie nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben. Abhängig vom Ihren persönlichen Voraussetzungen, bekommen Sie eine kleine oder große Witwenrente. Die kleine Witwenrente Sind Sie Witwe und * unter 45 Jahre alt, * nicht erwerbsgemindert und * erziehen Sie kein Kind, erhalten Sie die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25 Prozent der Rente, auf die Ihr Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Ist Ihr Ehemann vor dem 63. Lebensjahr verstorben, wird die kleine Witwenrente um einen Abschlag gemindert. Die große Witwenrente Anspruch auf eine große Witwenrente haben Sie, wenn Sie * das 45. Lebensjahr vollendet haben oder * erwerbsgemindert bzw. seit dem 31.12.2000 berufs- oder erwerbsunfähig sind oder * ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehepartners erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Das gleiche gilt, wenn Sie für ein behindertes eigenes Kind oder Kind des früheren Ehepartners, das sich nicht selbst unterhalten kann (unabhängig von dessen Alter) sorgen. Ihre große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente Ihres Ehemannes oder der Rente, die er bereits bezogen hat. Ist Ihr Ehemann vor dem 63. Lebensjahr verstorben, wird die große Witwenrente um einen Abschlag gemindert.
Rosannaam 22.04.2008 | 10:36
Es hört sich eigentlich eher danach an, dass eine Witwenrente nach ALTEM Recht zu gewähren ist. Altes Recht ist u.a. anzuwenden, wenn ein Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Heirat aber vor dem 01.01.2002 erfolgte UND einer der Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. Die große W-Rente beträgt dann nicht 55, sondern 60 % (nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres). Übrigens ist ab dem 4. Monat auch evtl. eine Einkommensanrechnung vorzunehmen (z.B. Einkommen der Witwe aus einer Beschäftigung oder selbst. Tätigkeit, Rente aus eigener Versicherung etc.). Die Witwenrente sollte unverzüglich beim RV-Träger beantragt werden. MfG Rosanna.
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