Wie User Schade schon geschrieben hat, ist Ihre Witwenrente abhängig von Ihrem Einkommen. Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das dem Rentenversicherungsträger melden und Ihren voraussichtlichen Gewinn nachweisen. Der Gewinn wird üblicherweise mit dem Steuerbescheid nachgewiesen - der Ihnen natürlich beim Beginn der Tätigkeit noch nicht vorliegt. Sie können eine vorausschauende Schätzung Ihres Steuerberaters oder eine eigene gewissenhafte Schätzung vorlegen. Die Schätzung muss sich auf den erwarteten Gewinn für das gesamte Kalenderjahr beziehen.
Am besten klären Sie in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe, welche Unterlagen benötigt werden und wie sich die Anrechnung bei Ihnen genau auswirken wird (Beratungsstellensuche in der linken Menüleiste).