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witwenrente

von melli5010.06.2009 | 10:37
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3 Antworten

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hallo ich habe mal eine frage! mein freund wurde im august 2007 geschieden,seine exfrau ist im mai 2008 verstorben! hat er eventuell anspruch auf eine witwerrente? danke mfg melli

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, ein Anspruch auf Witwer-/Witwenrente besteht nur, sofern die Ehe z. Zt. des Todes noch bestanden hat, also noch

nicht rechtskräftig geschieden wurde (der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass eine Ausnahme hiervon nur für vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten gelten kann - § 243 SGB VI).

Sollte Ihr Freund noch ein eigenes oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erziehen, könnte ggf. ein Anspruch auf eine Erziehungsrente aus eigener Versicherung bestehen.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass - sofern der geschiedenen Ehefrau im Rahmen des Versorungsausgleiches Rentenanwartschaften übertragen wurden - die Möglichkeit der Rückgängigmachung dieses Versorgungsausgleiches besteht. Dies kann allerdings erst im Rentenfall geprüft werden.

2 Antworten

Ahaam 10.06.2009 | 11:40
NEIN, den er ist eben geschieden und nicht verwitwet! ABER: Wenn er bei der Scheidung Werte an die Frau abgegeben hat, dann soll er beim Rententräger der Frau eine Rückübertragung des Versorgungsausgleichs geltend machen bzw. prüfen lassen!
melli50am 10.06.2009 | 14:54
hallo lieber experte! vielen dank ,sie haben uns sehr geholfen. endlich herrscht mal klarheit. mfg melli
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