Hallo Peter,
der Anspruch auf Witwenrente dem Grunde nach besteht zunächst einmal unabhängig davon, wie hoch das eigene Einkommen ist.
Ob nach Anwendung der Vorschriften zur Einkommensanrechnung noch ein auszuzahlender Betrag verbleibt und wenn ja wie hoch dieser, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Der Höhe des erzielten eigenen Einkommens, der Höhe der ungekürzten Witwenrente und ggf. von zusätzlich zu berücksichtigenden Freibeträgen, wenn noch waisenrentenberechtigte Kinder vorhanden sind.
Für die ersten drei Monate nach dem Tod steht auf jeden Fall die volle Rente ohne Einkommensanrechnung zu.
Um eine konkrete Antwort auf Ihre Frage zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentnversicherung wahrzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung