Hallo Jo Maier,
Ihre neue Lebenspartnerin ist nach der Heirat im Falle Ihres Todes die rechtmäßige Witwe. Soweit keine Versorgungsehe vorliegt, d. h. die Ehe mindestens 12 Kalendermonate angedauert hat, besteht grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente.